Aktion beendet!
Nach großem Andrang war der Fördertopf schon früh leer. Die Aktion wurde aufgestockt und verlängert. Rückvergütung für Öffi-Tickets, die im Zeitraum Dezember bis Februar gültig waren, konnten bis 28. April 2023 eingereicht werden.
Die Villacherinnen und Villacher fahren auf die Öffis ab. Neben den stetig steigenden Passagierzahlen zeigt dies vor allem der heuer starke Andrang auf die Feinstaubförderaktion. Schon nach wenigen Tagen im März war der Fördertopf bereits leer. Gemeinsam hat die Stadtregierung jedoch eine Lösung gefunden, um die Mittel aufzustocken.
Der Kostenbeitrag für Bus- und Zug Monats- und Jahreskarten (Dezember bis Februar) für den Stadtverkehr Villach kann im Bürgerservice/Stadtservice der Stadt Villach (Rathaus, Eingang I, Erdgeschoss) beantragt werden.
Personen erhalten nachträglich eine Teil-Rückerstattung des Kaufpreises des Jahres- bzw. Monatstickets. Nach Ablauf des Monats (Dezember, Jänner oder Februar) wird nach persönlicher Vorlage im Bürgerservice im Rathaus ein Teil des Kaufpreises rückerstattet. Die Auszahlung erfolgt noch bis 28. April 2023.
Voraussetzungen
- Monats- oder Jahreskarte für den Stadtverkehr Villach
- Die Tickets müssen in einem der Monate mindestens 15 Tage gültig sein (Detailinfo siehe graue Box weiter unten)
- Gültigkeit der Tickets: Wintermonaten (Dezember bis Februar)
- Hauptwohnsitz muss in Villach sein
Benötigte Unterlagen
- Ticket bzw. Chipkarte der Monats- oder Jahreskarte für den Stadtverkehr Villach (Dezember bis Februar)
- Rechnung
- Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis, Behindertenausweis) im Original
Bitte beachten Sie:
- Der jeweilige Gültigkeitszeitraum von Fahrkarten muss zwischen dem 1. Dezember 2022 und dem 28. Februar 2023 liegen.
- Folgende Tarifzonen können eingereicht werden: Villach Stadtverkehrszone; Heiligengeist; Mittewald; Schütt-Neuhaus; Fürnitz; St. Andrä bei Villach-Köstenberg; Wernberg; Bodensdorf-Ossiach; St. Niklas/Drobollach
- Die Förderungen können insgesamt für drei Monate bezogen werden, sofern die Fahrkarten den Gültigkeitszeitraum erfüllen.
- Zusätzlich müssen die Fahrkarten mindestens 15 Tage in einem Monat gütig sein.
- Klimatickets und Jahreskarten können erst im März vergütet werden.
- Monatskarten in Papierform werden im Nachhinein akzeptiert. Jahres- und Studenten-Semesterkarten sowie das Klimaticket können ab 1. März bis 31. März abgerechnet werden. Sollten die Fahrkarten bereits über das Jobticket-Programm abgegolten worden sein, ist eine weitere Förderung nicht möglich.
Fördersätze:
- Monatskarte: € 25,00 pro Monat
- Semesterkarte Studenten: € 20,00 pro Monat
- Jahreskarte: € 25,00 pro Monat
- Klimaticket: € 25,00 pro Monat
Beispiele:
- Monatskarte – Gültigkeitsdauer 20.02.23 – 19.03.23 – ist nicht förderbar
- Monatskarte – Gültigkeitsdauer 10.02.23 – 09.03.23 – ein Monat förderbar
- Jahreskarte – Gültigkeitsdauer 01.01.23 – 31.12.23 – zwei Monate förderbar
- Klimaticket Österreich – Gültigkeitsdauer 26.10.22 – 25.10.23 – drei Monate förderbar