Ein Kostenbeitrag für Bus- und Zug Monats- und Jahreskarten (Dezember bis Februar) für den Stadtverkehr Villach kann im Bürgerservice/Stadtservice der Stadt Villach (Rathaus, Eingang I, Erdgeschoss) beantragt werden.
Personen erhalten nachträglich eine Teil-Rückerstattung des Kaufpreises des Jahres- bzw. Monatstickets. Nach Ablauf des Monats (Dezember, Jänner oder Februar) wird nach persönlicher Vorlage im Bürgerservice im Rathaus ein Teil des Kaufpreises rückerstattet. Die Auszahlung erfolgt noch bis 31. März 2023.
Voraussetzungen
- Monats- oder Jahreskarte für den Stadtverkehr Villach
- Die Tickets müssen in einem der Monate mindestens 15 Tage gültig sein (Detailinfo siehe graue Box weiter unten)
- Gültigkeit der Tickets: Wintermonaten (Dezember bis Februar)
- Hauptwohnsitz muss in Villach sein
Benötigte Unterlagen
- Ticket bzw. Chipkarte der Monats- oder Jahreskarte für den Stadtverkehr Villach (Dezember bis Februar)
- Rechnung
- Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis, Behindertenausweis) im Original
Bitte beachten Sie:
- Der jeweilige Gültigkeitszeitraum von Fahrkarten muss zwischen dem 1. Dezember 2022 und dem 28. Februar 2023 liegen.
- Die Förderungen können insgesamt für drei Monate bezogen werden, sofern die Fahrkarten den Gültigkeitszeitraum erfüllen.
- Zusätzlich müssen die Fahrkarten mindestens 15 Tage in einem Monat gütig sein.
- Klimatickets und Jahreskarten können erst im März vergütet werden.
Fördersätze:
- Monatskarte: € 25,00 pro Monat
- Semesterkarte Studenten: € 20,00 pro Monat
- Jahreskarte: € 25,00 pro Monat
- Klimaticket: € 25,00 pro Monat
Beispiele:
- Monatskarte – Gültigkeitsdauer 20.02.23 – 19.03.23 – ist nicht förderbar
- Monatskarte – Gültigkeitsdauer 10.02.23 – 09.03.23 – ein Monat förderbar
- Jahreskarte – Gültigkeitsdauer 01.01.23 – 31.12.23 – zwei Monate förderbar
- Klimaticket Österreich – Gültigkeitsdauer 26.10.22 – 25.10.23 – drei Monate förderbar