Die Stadt Villach unterstützt einkommensschwache Haushalte mit diversen Zuschüssen und Infos. Für den Strom-Netzkostenzuschuss des Bundes braucht man eine gültige GIS- und EAG-Kostenbefreiung.
Der Bund hat gemeinsam mit der „Strompreisbremse“ im Stromkostenzuschussgesetz auch den sogenannten Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte beschlossen. Dieser beträgt maximal 200 Euro pro Jahr und wird automatisch an Haushalte ausbezahlt, die sowohl von den GIS-Kosten als auch von den EAG-Kosten (Kosten der Erneuerbaren-Förderpauschale) befreit sind. „Wir möchten nun darauf aufmerksam machen, dass GIS-befreite Haushalte nicht automatisch auch EAG-Kosten befreit sind. Das ist aber die Voraussetzung, um in den Genuss des Netzzuschusses zu kommen“, betont Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Gerda Sandriesser.
Die EAG-Kosten-Befreiung hängt zwar mit der GIS-Befreiung zusammen, geht aber nicht automatisch und muss daher eigens auf dem Formular angekreuzt und eben aktiv beantragt werden. „Der Strom-Netzkostenzuschuss ist in herausfordernden Zeiten wie diesen eine Unterstützung für einkommensschwache Haushalte. Daher ist es so wichtig, dass diese Information an die Betroffenen weitergeleitet wird“, sagt Sozialreferentin Sandriesser.
Anträge im Rathaus und online
Die GIS-Befreiungs-Anträge mit dem Zusatz für die EAG-Befreiung liegen in der Servicestelle des Magistrats auf. Wer den Kostenzuschuss schon ab 1. Jänner haben möchte, sollte den Antrag noch vor Weihnachten einbringen.
Die Anträge sind natürlich auch online abrufbar: www.gis.at