Stand per 30.06.2023
In der Stadthalle Villach herrscht absolutes Rauchverbot.
Der Getränkeausschank in Gläsern, Flaschen oder Geschirr ist untersagt.
Die Mitnahme nachstehender Dinge in die Hallen ist verboten:
- Waffen oder Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können
- Pyrotechnische Gegenstände (z.B. Knallkörper, Feuerwerkskörper, bengalische Feuer usw.)
- Gegenstände, die leicht entzündbar sind
- Gegenstände, die leicht bestiegen werden können (z.B. Leitern usw.)
- Fahnenstangen, die länger als ein Meter und dicker als 1,5 cm sind
- Feste Gebinde (z.B. Flaschen, Dosen usw.)
- Tiere aller Arten
Das Hantieren mit Feuer und offenem Licht u. ä. (ausgenommen das Anzünden und Hochhalten von Feuerzeugen) durch Besucher von Veranstaltungen ist verboten.
Die Besucherkontrolle erfolgt beim Einlass und während der Veranstaltung und wird durch den Sicherheits- und Ordnerdienst sowie der Exekutive durchgeführt. Bei Nichtbeachtung wird den betreffenden Personen der Zutritt verwehrt bzw. werden sie aus der Halle verwiesen!
Offensichtlich alkoholisierte Personen wird der Zutritt verweigert.
Das Werfen von Gegenständen auf das Eis und in die Zuschauerränge ist verboten.
Das Betreten des Kabinentraktes ist den Besuchern nicht erlaubt.
Beim Verlassen der Halle nach Spielende bzw. bei Gefahrenmomenten sind die nächstgelegenen Notausgänge zu benützen.
Den Weisungen des Sicherheits- und Ordnerdienstes sowie der Exekutive ist unbedingt Folge zu leisten!