Als Hausmüll wird jener Restmüll bezeichnet, der keiner Wiederverwertung zugeführt werden kann:
- Bleikristallglas, Blumentöpfe, Flachglas, Fotos, Glühbirnen, Katzenstreu, Kohlenasche, Stausauberbeutel, stark verschmutze Verpackungen, Zahnbürsten, Porzellan, kaputte Gebrauchsgegenstände und Ähnliche
- Weitere nicht gefährliche Abfälle, die nicht in anderen Sammelbehältern getrennt gesammelt werden
Diese Abfälle werden in der Hausmülltonne gesammelt.
Die Entsorgung der Abfälle ist in der
Abfuhrverordnung geregelt.
Die Entsorgung des Hausmülls erfolgt mittels 120 Liter, 240 Liter oder 1100 Liter - von der Gemeinde beigestellten - Abfallbehälter.
Eine Anschlusspflicht besteht, sobald sich auf einem bebauten Grundstück ein bewohnbares Gebäude befindet, das mindestens eine Wohnung enthält. Die Mindestanzahl von einem Müllbehälter je bebautem Grundstück mit einem bewohnbaren Gebäude, das ist ein Gebäude mit mindestens einem Wohnraum, darf in keinem Fall unterschritten werden.
Bei Betrieben, Anstalten, öffentlichen Einrichtungen und sonstigen Arbeitsstellen, deren Abfälle Hausmüll im Sinne von § 2 Abs 1 lit b. der Verordnung darstellen, darf die Mindestanzahl von einem Müllbehälter je bebautem Grundstück nicht unterschritten werden.
Soweit im Einzelfall eine Überfüllung der Müllbehälter nicht gegeben ist, wird für die Entsorgung des anfallenden Mülls für bis zu zwei in einem Haushalt lebenden, mit Hauptwohnsitz meldebehördlich gemeldete Personen, die Aufstellung eines 120 Liter Kunststoffmüllbehälters bei vierwöchiger Entleerung vorgeschrieben.
Die Abfallgebühren werden vierteljährlich durch die Abgabenverwaltung der Stadt Villach vorgeschrieben.
Die ÖNORM S 2025 regelt die Aufstellplätze für Abfallsammelbehälter bzw. dessen Abmessungen.
Weitere Informationen zur Müllabholung beim Haus
Zusätzliche Müllsäcke
Sollten Sie mit dem angemeldeten Müllbehälter kurzzeitig nicht das Auslangen finden, besteht die Möglichkeit, Müllsäcke zu beziehen (z.B. Weihnachten, Ostern, ...).
Diese sind um 4,50 Euro pro Sack (inkl. MwSt.) an folgenden Stellen erhältlich:
- Bürgerservice, Rathaus, Rathausplatz 1, 9500 Villach
- Villacher Saubermacher GmbH, Drauwinkelstraße 2