Ein Hauptaufgabengebiet der Abteilung Abwasser umfasst die Erweiterung, Generalsanierung und Instandhaltung der städtischen Abwasserkanalisation.
Das Abwasser aus dem ehemaligen Gemeindegebiet Landskron wird über das Kanalnetz des Wasserverbandes Ossiacher See, aus dem ehemaligen Gemeindegebiet von Maria Gail über das Kanalnetz des Abwasserverbandes Faaker See und aus dem verbleibenden Stadtbereichen ("Alt Villach" und ehemalige Gemeinde Fellach) über das Kanalnetz der Stadt Villach transportiert und in der biologischen Kläranlage im Stadtteil St. Agathen gereinigt.
Der Reinigungsgrad beträgt 95 Prozent. Das Abwasser unserer Stadt fließt durch ein Kanalnetz, das sich über 570 Kilometer (inkl. Verbandsbereiche) erstreckt, über 20.000 Schächte und einen Anlagenwert von mehr als 400 Millionen Euro hat. Nachdem nur mehr wenige Einzelobjekte noch nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, verfügt der Entsorgungsbereich "Stadt Villach" über eine Anschlussdichte von mehr als 99 Prozent.
Der Kanalbestand im Bereich der Stadt Villach liegt in digitaler Form vor:
Auskünfte für die KG's 75411 (Federaun), 75418 (Hl. Geist), 75421 (Judendorf), 75434 (Pogöriach), 75455 (Völkendorf), 75441 (St. Martin), 75432 (Perau) und 75454 (Villach) können seitens der Stadt Villach im pdf-Format übermittelt werden. Bestandsdaten im dwg-Format sind kostenpflichtig.
Kanalauskünfte für die KG's 75429 (Maria Gail), 75409 (Drobollach) und 75406 (Bogenfeld) werden durch den Abwasserverband Faaker See (E office@abwasserverband.at) erteilt.
Kanalauskünfte für die KG's 75457 (Wernberg II), 75452 (Vassach), 75415 (Gratschach), 75446 (Seebach), 75459 (Wollanig) und 75442 (St. Ruprecht) werden durch den Wasserverband Ossiacher See (E verwaltung@wvo.at) erteilt.
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Kanalisationsbereich
Der Gemeinderat der Stadt Villach hat durch eine Verordnung den Einzugsbereich der Kanalisationsanlage (Kanalisationsbereich) festgelegt.
Die Eigentümer der im Kanalisationsbereich gelegenen Grundstücke sind verpflichtet, die auf diesen Grundstücken errichteten Gebäude an die Kanalisationsanlage anzuschließen. Diese Verpflichtung gilt für Neu- sowie Um- und Zubauten. Die Kanalanschlussverpflichtung wird mit Bescheid der Abteilung Bau- u. Feuerpolizei ausgesprochen.
Der Kanalisationsbereich ist von der Zuständigkeit in drei Gebiete unterteilt. Dementsprechend gibt es drei Kanalbetreiber:
- Stadt Villach
- Wasserverband Ossiacher See
- Abwasserverband Faaker See
Die Abgrenzungen der einzelnen Gebiete sind nahezu nach den ehemaligen Gemeindegrenzen gestaltet. Ebenso liegt ein Kanalisationspflichtbereichsplan im Amt auf. Für die Errichtung einer Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Kanalnetz sind die genannten Kanalbetreiber, je Gebiet, verantwortlich. Für die Vorschreibung der Kanalisationsbeiträge ist in allen drei Gebieten die Stadt Villach zuständig.