Die Villacher Stadtregierung setzt sich aus dem Bürgermeister, der 1. und 2. Vizebürgermeisterin sowie weiteren vier Stadträtinnen bzw. Stadträten zusammen. Gemeinsam bilden sie den Stadtsenat.
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Gemäß § 25 Abs. 1 des Zustellgesetzes, BGBl. Nr. 200/1982, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022, wird verlautbart, dass für Herrn Dr. Stefan Georg Zechmann, zuletzt wohnhaft In der Hüslimatt 4, 4104 Oberwil, Schweiz, derzeit nicht bekannten Aufenthaltes, beim Magistrat Villach (Abteilung Anlagenbehörde) eine zu Zahl: 1/AB 12833/2018/02/02/CP/TG ergangene Gelegenheit zur Stellungnahme – betreffend dem Ansuchen Herr Falak Anže um baupolizeiliche Bewilligung für Änderung durch Zu- und Umbau, Errichtung eines Carport in 9523 Villach-Landskron, Ossiachersee Süduferstraße 57, auf Grst. Nr. 1090/14, KG Gratschach (75415) – zur Zustellung aufliegt.