Seit 1. November 2014 kann die Beurkundung eines Sterbefalles (Ausstellung einer Sterbeurkunde) wahlweise bei jedem österreichischen Standesamt vorgenommen werden. Meist wird dieser Behördengang von einem Bestattungsunternehmen erledigt.
Zur Ausstellung einer Sterbeurkunde werden zusätzlich zur Anzeige des Todes, die von der Krankenanstalt oder vom Arzt ausgestellt wird, folgende Dokumente des/der Verstorbenen benötigt:
Familienstand des (der) Verstorbenen war ledig:
- Geburtsurkunde bzw. Geburts- und Taufschein
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatberechtigungsschein bzw. Heimatrollenauszug (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass oder Personalausweis)
- gegebenenfalls Nachweis eines akademischen Grades oder einer Standesbezeichnung
Familienstand des (der) Verstorbenen war verheiratet:
- zusätzlich: Heiratsurkunde
Familienstand des (der) Verstorbenen war geschieden oder verwitwet:
- zusätzlich: Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde des Ehegatten
Nach Beurkundung des Sterbefalles werden unter anderem der Hauptverband der Sozialversicherungsträger sowie das Verlassenschaftgericht des Hauptwohnsitzes elektronisch verständigt. Auch wird die Abmeldung im zentralen Melderegister vorgenommen.
Gebühr
Euro 9,30 pro Urkunde