Verwaltung des öffentlichen Guts
Die Verwaltungstätigkeit der Bauabteilung Tiefbau erstreckt sich auf das "Öffentliche Gut" unserer Stadt. Dabei handelt es sich um zirka 3,6 Millionen Quadratmeter Grundfläche, aufgeteilt auf zirka 1900 Einzelgrundstücke.
Die Stadt Villach als Eigentümerin des öffentlichen Gutes und des darüber befindlichen Luftraumes im Gemeindegebiet gestattet die Sondernutzung daran nach den Bestimmungen der unten angeführten Tarifordnung. Davon abweichende Sondervereinbarungen sind zulässig, bedürfen jedoch der Genehmigung des zuständigen Kollegialorgans der Stadt Villach.
Die Abteilung "Tiefbau" ist somit Ihr Ansprechpartner für die Sondernutzung von öffentlichen Flächen z.B. bei Veranstaltungen, Warenausräumungen, Sitzgärten, Baustelleneinrichtungen, Veranstaltungsgelände "Wasenboden" und dergleichen.
Die Vorschreibung des Benützungsentgeltes erfolgt bei längerfristige Nutzungen einmal jährlich (z.B. Leuchtende Ankündigungen, Ankündigungstafeln, Sitzgärten usw.), kurzfristige Nutzungen (z.B. Baustelleneinrichtungen, sonstiger vorübergehender Sondergebrauch bei Veranstaltungen usw.) werden im Nachhinein durch die Abteilung "Tiefbau" dem Nutzungswerber in Rechnung gestellt.
Gebühr
Übernahme von Privatgrundflächen in das Öffentliche Gut
Die Abteilung Tiefbau ist auch für die Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme von Privatwegen in das Öffentliche Gut zuständig. (Anmerkung: Eine Übernahme kann nur dann erfolgen, wenn die Vorgaben des textlichen Bebauungsplanes bzw. die Rahmenbedingungen der Richtlinie "Straßenaufschließungsbeträge" eingehalten werden.)
Abverkauf von entbehrlichen Grundflächen aus dem Öffentlichen Gut
Weiters werden alle Anträge auf Abverkauf von entbehrlichen Grundflächen aus dem Öffentlichen Gut von der Abteilung Tiefbau bearbeitet.
Weitere Informationen und Formulare - Sondernutzung Gemeindestraßengrund