Voraussetzungen
Mit den Bauarbeiten darf erst nach Rechtskraft des Bescheides begonnen werden. Die Baubeginnsmeldung ist nur im Falle von bewilligungspflichtigen Bauvorhaben vorzulegen.
Termine & Fristen
Der Beginn der Ausführung des Vorhabens ist längstens binnen einer Woche schriftlich zu melden. Gleichzeitig ist der Bauleiter anzugeben.
Antragstellung
Anmerkungen
Die Baubewilligung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Rechtskraft mit der Ausführung begonnen worden ist.