Teilungen von Grundstücken bedürfen einer Genehmigung nach dem Kärntner Grundstücksteilungsgesetz bzw. bei Waldgrundstücken nach dem Kärntner Forstgesetz.
Dem
formlosen Ansuchen ist ein Vermessungsplan eines Zivilgeometers bzw. einer Zivilgeometerin samt Bescheinigung des Bundesvermessungsamtes beizulegen.
Es empfiehlt sich, vor Auftragserteilung an einen Zivilgeometer bzw. eine Zivilgeometerin einen Teilungsvorschlag (Handskizze) mit den Abteilungen
Stadtplanung und
Verkehrsplanung zu besprechen, um sicherzustellen, dass die Teilung nach dem Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan genehmigungsfähig ist.