Gewisse Bauvorhaben können mit einer Mitteilung errichtet werden. Hinweis, man ist verpflichtet trotzdem alle baurechtlichen Vorgaben in Eigenverantwortung einzuhalten.
Mitteilungspflichtig sind folgende Vorhaben:
Auflistung der mitteilungspflichtigen aber bewilligungsfreien Bauvorhaben
Antragstellung
Mitteilungspflichtige Bauvorhaben sind vor dem Beginn ihrer Ausführung der Behörde schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung hat den Ausführungsort einschließlich der Katastralgemeinde, der Grundstücksnummer und eine kurze Beschreibung des Vorhabens zu enthalten.
Bei mitteilungspflichtigen Bauvorhaben ergeht seitens der Behörde keine schriftliche Bestätigung.
Voraussetzungen
Die Bauvorhaben sind nach § 7 der K-BO 1996 bewilligungsfrei.
Termine & Fristen
Diese Bauvorhaben sind vor Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich mitzuteilen.