Die Eigentümer der im Versorgungsbereich gelegenen Grundstücke, die bebaut oder sonst mit Wasser zu versorgen sind oder für die eine Baubewilligung erteilt wurde, sind verpflichtet, ihr Grundstück an die Gemeindewasserversorgungsanlage anzuschließen und ihren Bedarf an Trink- und Nutzwasser aus der Gemeindewasserversorgungsanlage zu decken. Für die Herstellung eines Wasseranschlusses aus dem öffentlichen Netz ist das Wasserwerk zuständig.
Benötigen Sie einen neuen Anschluss an die Wasserversorgungsanlage der Stadt Villach oder wollen Ihren derzeitigen Wasseranschluss ändern?
Hier können Sie ganz problemlos Ihren Wasserhausanschluss beantragen bzw. ändern.
Wann ist ein Antrag zu stellen?
- Bei erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die Wasserversorgung der Stadt Villach
- Bei Änderung der Anschlussleitung
- Bei Änderung der für die Berechnung des Anschlussbeitrages maßgebenden Verhältnissen (insbesondere bei Zu- und Umbauten)
Anfallende Gebühren und Tarife
Der Wasseranschlussbeitrag wird durch die Abteilung Bau- und Feuerpolizei auf Grundlage des
Gemeindewasserversorgungsgesetzes LGBl. Nr. 107/1997 i.d.g.F. ermittelt.
Der Wasseranschlussauftrag wird mit Bescheid der Abteilung Bau- und Feuerpolizei ausgesprochen. Die im Bescheid ausgewiesenen Bewertungseinheiten werden mit dem vom Gemeinderat der Stadt Villach beschlossenen Beitragssatz multipliziert. Von der Abteilung Abgaben erhalten sie den Wasseranschlussbeitrags-Bescheid.
==> Informationen zum Wasseranschlussbeitrag
Benötigte Unterlagen / Dokumente
Einreichung nachstehend angeführter Unterlagen beim Wasserwerk
- Antragsformular (muss unterschrieben beim Wasserwerk abgegeben werden)
- Einreichplan (M = 1 : 100)
- Eigentumsnachweis (beglaubigter Grundbuchsauszug, beglaubigter Kaufvertrag, Vermessungsurkunde)
- Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers oder der Gründstückseigentümerin, wenn der/die Antragsteller/in nicht Grundstückseigentümer/in ist.
Ansuchen des Bauwerbers oder der Bauwerberin beim Tiefbauamt der Stadt Villach um Sonderbenützung von Gemeindestraßengrund.
Wir beraten Sie gerne!
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Wasseranschluss oder zum Antrag an unser Wasserwerk-Team.