Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen Sie:
- bei Familien- und Erziehungsproblemen, wenn erforderlich unter Beiziehung von weiteren Fachleuten
- bei der Erarbeitung von gemeinsamen Lösungen
- durch Gespräche und weiterführende Betreuung
- durch Vermittlung und Einleitung von Erziehungshilfen (z.B. Erziehungsberatung, Eltern-Kind-Gruppen, Familienintensivbetreuung)
|
Ambulante Betreuung und Familienintensivbetreuung
Erweitertes Hilfsangebot der Kinder- und Jugendhilfe durch Beiziehung von externen Fachleuten.
Zielgruppe
Eltern, Kinder und Jugendliche, die besondere Hilfe benötigen (Unterstützung der Erziehung).
Je nach individueller Problemlage und Vereinbarung erfolgt die Zusammenarbeit mit
- der gesamten Familie
- den Eltern mit Schwerpunkt beim Kind/ bei den Kindern
- dem Kind/Jugendlichen
Das Angebot
- Die Ambulante Betreuung oder Familienintensivbetreuung ist ein zeitlich und auch umfangmäßig begrenztes Angebot.
- Das was gemeinsam erreicht werden soll und die Dauer der Unterstützung werden zwischen der Familie, den Sozialarbeiterinnen und -arbeitern und den Betreuerinnen und Betreuern vereinbart.
Außerfamiliäre Betreuung (Volle Erziehung)
Sollte ein weiteres Zusammenleben zwischen Eltern, Kindern und Jugendlichen nicht mehr möglich sein, und auch durch ambulante Maßnahmen nicht verbessert werden können,
- so kann das Kind auch außerhalb der Familie betreut werden (Volle Erziehung).
Es gehört zur Aufgabe der Sozialarbeiterinnen mit der Familie und sonstigen Fachleuten gemeinsam eine gute Lösung im Interesse der Kinder/der Jugendlichen zu finden.
Je nach Alter und Bedarf von Minderjährigen ist eine Betreuung - unter anderem - in Kinder- und Jugendwohngruppen, bei Pflegeltern, im Betreuten Wohnen möglich.
Durch eine intensive Betreuung in dieser Zeit soll ermöglicht werden, dass Eltern/Kinder/Jugendliche die neue Lebenssituation bewältigen können.
Wichtig zu wissen:
Können Väter und Mütter, aus welchen Gründen auch immer, die Erziehung ihrer Kinder nicht verantwortungsvoll wahrnehmen, so kann von der Kinder- und Jugendhilfe auch eine Entscheidung durch das Pflegschaftsgericht beantragt werden.
Weitere Informationen:
Obsorge und Wahrung des Kindeswohls
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um telefonische Terminvereinbarung.
Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
T 04242 / 205-3800
F jugendamt@villach.at