Zur Dokumentation eines unionsrechtlichen Niederlassungsrechts für mehr als drei Monate werden ausgestellt:
- Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger, die sich in Österreich niedergelassen haben und unionsrechtliche aufenthaltsberechtigt sind
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EWR-Bürgern, die Drittstaatsangehörige sind, wenn der EWR-Bürger unionsrechtlich aufenthaltsberechtigt ist
- Bescheinigung des Daueraufenthalts für EWR-Bürger
- Daueraufenthaltskarte für Angehörige von EWR-Bürgern, die Drittstaatsangehörige sind
- Zudem kann auf Antrag Inhabern von Anmeldebescheinigungen oder Bescheinigungen des Daueraufenthaltes ein "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" ausgestellt werden.
Beratungstermin vereinbaren
Sie können hier einen Termin für Angelegenheiten betreffend Niederlassung und Aufenthalt (EU-/EWR-Staaten) buchen und werden dazu auf unser Online-Buchungsportal weitergeleitet. Dort klicken Sie bitte auf "Terminticket ziehen" und wählen den gewünschten Termin aus.
ANTRAG
Sie können den Antrag auch gerne online (
Achtung: Voraussetzung ID-Austria) absenden. Die persönliche Vorsprache bei der Abteilung Niederlassung und Aufenthalt wird dadurch jedoch nicht ersetzt.