Beschreibung
Antrag auf Ausstellung einer straßenrechtsbehördlichen Ausnahmebewilligung zum Befahren der Fußgängerzone für Ladetätigkeiten.
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass für das Befahren der Fußgängerzone zur Durchführung von Ladetätigkeiten die Erteilung einer Ausnahme in Einzelfällen erforderlich ist.
Voraussetzungen
Für die Genehmigung ist die genaue Begründung, warum bei der Nichterteilung einer Ausnahmegenehmigung für Ladetätigkeit ein finanzieller und wirtschaftlicher Nachteil für Sie entstehen könnte, notwendig. Für die Genehmigung muss ein erhebliches, wirtschaftliches Interesse gegeben sein.
Für das Befahren der Fußgängerzone ist eine Plakette erforderlich. Diese wird postalisch versendet. In dringenden Fällen melden Sie sich vorab telefonisch.
Für die Erteilung einer Bewilligung fallen Gebühren und Verwaltungsabgaben an.
Antragstellung: