Erforderliche Unterlagen
Für einen Kirchenaustritt aus einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft bzw. Religionsgesellschaft benötigen wir von Ihnen - wenn Ihr Hauptwohnsitz in Villach ist - folgende Unterlagen:
- Kirchlicher Taufschein (primär) oder
- Kirchenbeitragsvorschreibung oder
- Zahlschein Kirchenbeitrag;
- zusätzlich: ein amtlicher Lichtbildausweis
Kirchenaustritt Kinder
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind Kinder religionsmündig, d. h. der Austritt aus der Kirche oder Religionsgesellschaft kann selbständig erklärt werden.
Bis zum 14. Lebensjahr ist die Zustimmung der Eltern erforderlich und ab dem 12. Lebensjahr muss das Kind gehört werden und auch dem Austritt zustimmen.
Erforderliche Unterlagen:
- Kirchlicher Taufschein des Kindes
Die Kirche oder Religionsgemeinschaft bzw. -gesellschaft wird nachweislich vom Austritt verständigt.
Gebühr
Der Kirchenaustritt ist
gebührenfrei, sollte aber eine Austrittsbestätigung gewünscht werden, so entstehen an Gebühren Euro 16,40.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich vorzusprechen, so können Sie gerne folgendes Formular ausfüllen und unterfertigen:
Schicken Sie uns dieses Formular unbedingt im Original (bitte nicht per Mail oder FAX) an das Standesamt Villach, Standesamtsplatz 3, 9500 Villach und legen Sie in Kopie eine der oben angeführten Unterlagen sowie eine Kopie Ihres Lichtbildausweises bei.