Die Meldebestätigung dient zur Vorlage zB für die Wohnbauförderung, KFZ-Anmeldung usw.
Gebühren
Bundesgebühr € 14,30 (wenn schriftlich) für den Antrag + Verwaltungsabgabe für die Meldebestätigung; Verwaltungsabgabe: € 2,10 für das Ortsmelderegister, € 3,00 für das Zentrale Melderegister
Benötigte Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der betroffenen, gemeldeten Person (Ausländer: Reisepass)
- Bei Abholung durch Dritte: zusätzlich Vollmacht erforderlich
Historische Meldedarstellung
Im Zentralen Melderegister erst ab 2001 möglich. Im Ortsmelderegister mindestens 30 Jahre zurück möglich.
Gebühren
Bundesabgabe € 14,30 (wenn schriftlich) für den Antrag + Verwaltungsabgabe für die Meldebestätigung;
Verwaltungsabgaben: € 2,10 für das Ortsmelderegister, € 3,00 für das Zentrale Melderegister
Benötigte Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis (Ausländer: Reisepass). Bei Abholung durch Dritte: Vollmacht erforferlich
Online-Services (für österreichische Staatsbürger) für Meldebestätigungen