Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann nur persönlich (bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter) gestellt werden. Der/Die Antragsteller/in hat sich mit einem Lichtbildausweis zu legitimieren.
Gebühr
Euro 46,60 (für Bundesgebühr und Verwaltungsabgabe)
Die Erstausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises aus Anlass der Geburt eines Kindes ist bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gebührenfrei. Noch nicht vergebührte Dokumente (z. B. ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden) müssen zusätzlich vergebührt werden.
Unterlagen
Grundsätzlich wären folgende Unterlagen notwendig:
Bei ehelich geborenen bzw. legitimierten Kindern:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
Bei unehelich geborenen Kindern:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Neuausstellung aufgrund einer Namensänderung infolge Eheschließung:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis - lautend auf den bisherigen Familiennamen
- eventuell auch Heiratsurkunden der früheren Ehen
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten
Anmerkung
Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Auskünfte sind. Bei Bedarf kann es vorkommen, dass zusätzliche Unterlagen von Ihnen verlangt werden müssen.
Bei Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises aus anderen Gründen (z. B. Verlust des Staatsbürgerschaftsnachweises, Namensänderung infolge Wiederannahme eines früheren Familiennamens ...) wäre eine persönliche Vorsprache bzw. telefonische Anfrage bezüglich der erforderlichen Unterlagen zu empfehlen.
Wir beraten Sie auch gerne bei Ansuchen um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Diesbezügliche Anträge sind beim Standesamt der Stadt Villach erhältlich. Zuständig für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1, 9021 Klagenfurt, Hasnerstraße 8, Telefon
050 536,
www.ktn.gv.at.