Auf Wunsch stellen wir folgende Urkunden entweder in deutscher Sprache oder als internationale Urkunde (zehnsprachig) aus:
Zuständigkeit
Personen, die vor dem 1. Jänner 1939 geboren sind, erhalten die Urkunden beim zuständigen Pfarramt. Personen, die nach dem 1. Jänner 1939 in Villach geboren sind, erhalten diese Urkunden beim Standesamt der Stadt Villach.
Recht auf Ausstellung von Urkunden haben
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht sowie deren Ehepartner/in, Vorfahren und Nachkommen. Achtung: Dies gilt nicht für Geschwister!
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht.
Gebühr
9,30 Euro pro Urkunde