Einschreibung in die Volksschule
Jährlich im Februar und März finden in allen Volksschulen des Bezirkes Villach-Stadt die Schülereinschreibung für das kommende Schuljahr statt. Jedes Kind, das in Villach seinen Hauptwohnsitz hat und zwischen dem 2. September 2019 und 1. September 2020 geboren ist, wird schulpflichtig.
Die Eltern oder die sonstigen Erziehungsberechtigten haben ihr Kind bei der Volksschule, von der sie schriftlich zur Schülereinschreibung eingeladen werden, persönlich vorzustellen und folgende Personalurkunden vorzulegen:
- Geburtsurkunde des einzuschreibenden Kindes oder bei ausländischen Kindern eine behördliche Personalurkunde, aus der das Geburtsdatum zweifelsfrei hervorgeht
- Bei Kindern, als deren Erziehungsberechtigte nicht die Eltern auftreten, die Nachweise über die Erziehungsberechtigung (Vormundschaftsnachweis, Adoptionsnachweis etc.)
- eCard des Kindes
Hinweis: In Entsprechung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung werden beeinträchtigte Kinder ab dem Schuljahr 2025/26 ausschließlich in kooperativen Kleinklassen beschult.
Schulwechselformulare
Hier finden Sie die Antragsformulare für Schulwechsel für Schulanfänger und für einen allgemeinen Schulwechsel (1. - 4. Klasse, Volks- oder Mittelschule) zum Download. Der ausgefüllten und unterfertigte Antrag ist bitte persönlich, postalisch oder per Mail (
bildung@villach.at) in der zuständigen
Abteilung Bildung, Klagenfurter Straße 66, 9500 Villach
einzubringen.