Die Kärntner Sozialhilfe ist die Hilfe des Landes Kärnten für ein möglichst selbst bestimmtes Leben und eine soziale Teilhabe. Bei kurz dauernder Hilfsbedürftigkeit werden einmalige Unterstützungen und bei voraussichtlich länger dauernder Hilfsbedürftigkeit laufend wiederkehrende Unterstützungen nach Prüfung der individuellen Situation des/der Hilfesuchenden gewährt.
Ziel der Kärntner Sozialhilfe ist die (Wieder-)Erlangung der Selbsthilfefähigkeit. Der Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe" beinhaltet aber auch gewisse Verpflichtungen des Hilfesuchenden selbst, allenfalls auch seiner Angehörigen. Insbesondere wird vor Gewährung der Hilfe der Einsatz der eigenen Mittel und Einsatz der Arbeitskraft verlangt. Darüber hinaus besteht Mitwirkungspflicht des Hilfesuchenden im Zuge des Verfahrens.
Anträge können Online oder persönlich von Mo-Fr 8-12h, und am Nachmittag nach Vereinbarung gestellt werden.
Für Fragen stehen Ihnen gerne unsere Sachbearbeiter/innen gerne zur Verfügung.
Raum |
Name der Sachbearbeiters / der Sachbearbeiterin |
Zuständigkeit nach folgenden Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Antragstellers: |
Telefonnummer |
102 |
Katharina Oschounig |
D, E, F, L, P, Q |
T +43(0)4242 / 205-3302 |
103 |
Pick Martina |
Subventionen |
T +43(0)4242 / 205-3303 |
104 |
Erich Thomann |
S, SCH, ST, SP, T |
T +43(0)4242 / 205-3305 |
104 |
Hannes Jank |
J, R, U, V, W |
T +43(0)4242 / 205-3304 |
105 |
Selina Prodinger |
G, H, O |
T +43(0)4242 / 205-3308 |
105 |
Elena Kofler |
A |
T +43(0)4242 / 205-3306 |
107 |
Eva Rauter |
C, M, N |
T +43(0)4242 / 205-3307 |
107 |
Michael Petschenig BA MA |
I, X, Y, Z, Case Management |
T +43(0)4242 / 205-3301 |
107 |
Gudrun Rauter |
Abteilungsleiterin Stv., B,K, |
T +43(0)4242 / 205-3311 |
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