Die Stadt Villach regelt in einer Basissubventionsordnung die Verfügung über alle Fördermittel, die für die unterschiedlichsten Zwecke von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Sie gilt für alle Bereiche der Stadt, die Fördermittel vergeben, mit Ausnahme jener Bereiche, bei denen die Mittel auf gesetzlicher Basis bereitgestellt werden müssen.
Ergänzend zur Basissubventionsordnung legen die für die Vergabe von Fördermitteln zuständigen Fachbereiche Förderkriterien in sogenannten Bereichssubventionsordnungen fest. Die
Bereichssubventionsordnung Soziales und Kinder- und Jugendhilfe wurde im Ausschuss für Soziales, Familie und Generationen am 30.11.2021 beschlossen und regelt die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach im Bereich Soziales und Kinder und Jugendhilfe.
Die Stadt Villach fördert auf der Grundlage der „Basis-Subventionsordnung“ in Verbindung mit dieser speziellen Bereichssubventionsordnung Projekte und Dienstleistungen im Sozialbereich, die von natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinen für die Villacher Bevölkerung geplant, vorbereitet oder angeboten werden.
Das Ziel dieser Förderung ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung der erforderlichen, zielgruppengerechten und nachhaltigen Förderung der Villacher Soziallandschaft sowie die ordnungsgemäße Vergabe, Abwicklung und Kontrolle der von der Stadt Villach gewährten Sozialförderungen.
Wichtig zu wissen
Was wir fördern:
Unterstützt werden im Besonderen Maßnahmen mit folgendem Inhalt:
- Maßnahmen, die das soziale Angebot der Stadt Villach, d.h. die bestehende soziale Landschaft ergänzen, sodass den sozialen Bedürfnissen der Bewohner entsprochen wird.
- Präventive Maßnahmen, die beitragen können, individuelle Notlagen im Vorhinein zu verhindern.
- Maßnahmen, die geeignet sind, den Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu erleichtern (z.B. durch stadtteilnahe Organisation, Information und unbürokratisches Beratungsservice).
- Maßnahmen zur Entstehung flächendeckender sozialer Netze.
- Maßnahmen, die das Leben und Wohnen im eigenen, gewohnten Lebensbereich fördern und ermöglichen.
- Maßnahmen, die die Inklusion benachteiligter Gruppen in das gesellschaftliche Leben fördern.
Antragsformular
Bitte beachten Sie, dass das Formular mit einem Timeout versehen ist und Ihre Eingaben im Falle einer längeren Erfassungsdauer verworfen werden. Nutzen Sie daher bitte die Möglichkeit, sich schon vor dem Öffnen des Antragsformulars mit der Basis- und Bereichssubventionsordnung bekannt zu machen sowie die notwendigen Unterlagen bereitzulegen. Zusätzlich gibt es im Formular auch die Möglichkeit, Ihre Eingaben zwischen zu speichern und erneut aufzurufen.
Abrechnungsformular
Subventionsempfänger/innen sind verpflichtet, einen Verwendungsnachweis, unter Beachtung der festgelegten Basissubventionsordnung der Stadt Villach sowie der jeweilig gültigen Bereichssubventionsordnung, fristgerecht zu erbringen.
Zu beachten:
- Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge/Abrechnungsformulare bearbeitet werden können.
Notwendige Unterlagen
- Aktueller Firmenbuchauszug bzw. ZVR-Auszug für juristische Personen oder Personengesellschaften (GmbH, Verein…)
- Kostenschätzung für Projekt- Veranstaltungs- und Investitionssubventionen ab € 3.000,-
Fristen und Termine
Anträge für Jahres bzw. Basissubventionen müssen grundsätzlich bis spätestens 28. Mai eines jeden Jahres für das jeweilige Folgejahr eingebracht werden.
Für Vereine, die von der der Stadt Villach unterstützt werden, können zwei Logovarianten für Homepage, Flyer, Plakate, etc. verwendet werden:
Unterstützt durch die Stadt Villach
Kann auf weißem Hintergrund verwendet werden. Bei Drucksorten (Flyer, Plakate, etc.) sollte die Mindestbreite von 2cm wegen der Lesbarkeit allerdings nicht unterschritten werden.
VILLACH-Logo
Kann immer verwendet werden. Besonders, wenn die Logoleiste sehr klein ist und es im finalen Druck weniger breit als 2cm wäre.
Sollten Sie ein Logo in einer höheren Auflösung benötigen, bitten wir Sie sich an
E oeffentlichkeitsarbeit@villach.at zu wenden.