Leistungen nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz: Hilfe zum Lebensunterhalt, Zuschüsse zu Therapien, Hilfsmitteln und Heilbehelfe, Fähigkeitsortientierte Beschäftigung und berufliche Eingliederung, Unterbringung in Einrichtungen und Beratung für Menschen mit Behinderung.
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