Besitzer von Einhufer mit einem Alter unter 6 Monaten und über 6 Monaten, Neuweltkamele über 6 Monate, Rindern älter als sechs Monate, Rindern bis sechs Monate, Schweinen über 20 kg Lebendgewicht und Schafen und Ziegen mit einem Alter von über sechs Monaten haben einen jährlichen Tierseuchenfondsbeitrag zu leisten.
Gebühr
Einhufer bis 6 Monate |
0,50 Euro |
Einhufer über 6 Monate |
1,50 Euro |
Rinder bis 6 Monate |
0,50 Euro |
Rinder über 6 Monate |
1,50 Euro |
Schweine über 20 kg Lebensgewicht |
0,40 Euro |
Schafe und Ziegen über 6 Monate |
0,40 Euro |
Neuweltkamele über 6 Monate |
0,70 Euro |
Anmerkung
Der Besitzer hat Änderungen des Tierbestandes getrennt nach Tierarten binnen vier Wochen (nach Mitteilung des bei der letzten Viehzählung festgestellten Bestandes an Tieren) bekannt zu geben.
Die Tierseuchenfondsbeiträge werden von der Stadt Villach eingehoben und dem Tierseuchenfonds des Landes Kärnten weiterüberwiesen.