Katzenkastration
Katzen sind extrem vermehrungsfreudige Tiere, so kann eine Katze in 5 Jahren bis zu 12.680 Nachkommen erzeugen. Eine ungebremste Vermehrung führt zu Problemen - nicht nur für diese Tiere, sondern auch für Menschen und die Umwelt. Eine große Katzenpopulation beeinflusst durch ihre Anwesenheit, ihre Ausscheidungen, Geruch und Lautäußerungen ihre Umwelt sehr stark. Darüber hinaus können Katzen Krankheiten auf Tiere und Menschen übertragen. Aus diesen Gründen gilt in Österreich daher eine Katzenkastrationspflicht.
KATZEN-KASTRATIONSPFLICHT
In ganz Österreich gilt eine Katzen-Kastrationspflicht! Jede Tierhalterin und jeder Tierhalter ist verpflichtet, ihre oder seine Katze von einem Tierarzt kastrieren zu lassen oder eine Zucht für dieses Tier anzumelden (bei der Bezirkshauptmannschaft - in Villach-Stadt: Magistrat). Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Grundlage sieht das Tierschutzgesetz empfindliche Strafen bis zu 3.750 Euro vor.
STREUNERKATZEN-KASTRATION
Die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen ist nach wie vor ein großes Problem. Nicht kastrierte Kätzinnen werden bis zu drei mal im Jahr trächtig und haben in wenigen Jahren unzählige Nachkommen. Das Kastrationsprojekt des Landes Kärnten wird auch in Villach wieder fortgesetzt und auch von lokalen Tierärzt:innen unterstützt. Infos und Gutscheine zur Kastration tierhalterlose und verwildeter Hauskatzen sind - solange der Vorrat reicht - im Veterinäramt der Stadt erhältlich. Infos: T 04242 205 2580.
Registrierungs- und Meldepflicht
Wird eine Katze zur Zucht verwendet, muss das Tier von einem Tierarzt mit einem Mikrochip versehen und in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert werden. Bitte beachten Sie auch, dass auch eine nicht verhinderte Anpaarung als Zucht gilt!
Eine Nichtbeachtung kann mit
Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro geahndet werden.
Kostenlose Registrierung
Das Team der Veterinärpolizei Villach registriert kostenlos Ihre Zuchtkatze in der österreichischen Heimtierdatenbank.
Die Registrierung können Sie online durchführen oder den ausgefüllten Antrag (pdf. Download) an veterinaer@villach.at mailen. Bei Fragen steht Ihnen das Team der Veterinärpolizei gerne zur Verfügung.
Zusätzlich zur Registrierung in der österreichischen Heimtierdatenbank besteht die gesetzliche
Verpflichtung, eine Katzenzucht bei der Bezirkshauptmannschaft (bzw. im Bereich Villach Stadt - der
Magistrat) anzumelden.
Unter folgendem Link ist die Anmeldung einer Katzenzucht vorzunehmen:
villach.at/stadt-service/tiere/weitere-tierrechtliche-ansuchen-und-beitraege