Katzenkastration
Werden Katzen mit regelmäßigen Zugang ins Freie gehalten, müssen sie von einem Tierarzt kastriert werden! Ausgenommen von dieser Katzenkastrationspflicht sind nur, bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldete, Zuchtkatzen. Diese sogenannten Zuchtkatzen müssen, wie alle österreichischen Hunde, in der amtlichen Heimtierdatenbank gemeldet sein. Dafür muss das Tier zuvor mit einem Mikrochip versehen werden.
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Tierhalter verantwortlich. Bei Nichtbeachtung sieht das Tierschutzgesetz Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.500 Euro, vor. Für tierhalterlose und verwilderte Hauskatzen gibt es die Kärntner Katzenkastrationsgutscheinaktion. Im Rahmen dieser Aktion operieren Tierärzte, dankenswerterweise, zum vergünstigten Tarif. Die Gemeinde und das Land Kärnten teilen sich diese Kosten.
Katzen sind extrem vermehrungsfreudige Tiere, so kann eine Katze in 5 Jahren 12.680 Nachkommen erzeugen. Eine ungebremste Vermehrung führt zu Problemen - nicht nur für diese Tiere, sondern auch für Menschen und die Umwelt. Eine große Katzenpopulation beeinflusst durch ihre Anwesenheit, ihre Ausscheidungen, Geruch und Lautäußerungen ihre Umwelt sehr stark. Darüber hinaus können Katzen Krankheiten auf Tiere und Menschen übertragen. Aus diesen Gründen
gilt in Österreich eine Katzenkastrationspflicht.
Katzenkastration – warum?
- Gesetzlich vorgeschrieben (Ausnahme: gemeldete, gechippte und registrierte Zuchtkatzen)
- Keine lawinenartige Nachkommenschaft
- Größere Widerstandskraft und damit höhere Lebenserwartung kastrierter Tiere
- Keine Belästigung von Menschen durch Kot, Harn, Lärm und den Anblick kranker Tiere
- Verringertes Erkrankungsrisiko von Menschen durch von Katzen übertragbaren Krankheiten
- Verringertes Erkrankungsrisiko von Nutztieren durch von Katzen übertragbaren Krankheiten
- Verringerte Ausbreitung von Katzenkrankheiten
- Verringerte negative Auswirkungen auf das Ökosystem (Feldhasen und andere potentielle Beutetiere)
- Nur zahme, gesunde und damit ästhetische Katzen sind eine Zier für Haus und Hof
Kastration oder Anmeldung als Zuchttier
- Jeder Tierhalter muss seine Katze von einem Tierarzt kastrieren lassen oder
- das Tier als Zuchtkatze bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat melden.
Unter Zucht wird auch eine nicht verhinderte Anpaarung von Tiere verstanden.
Anmeldung einer Katzenzucht
Unter folgendem Link ist die Anmeldung einer Katzenzucht vorzunehmen: villach.at/stadt-service/tiere/weitere-tierrechtliche-ansuchen-und-beitraege
Anmeldung einer Zuchtkatze in der Heimtierdatenbank
Alle Zuchtkatzen müssen in der Heimtierdatenbank des Bundesministerium registriert werden. Zuchtkatzen - nach der Definition in den Tierschutzvorschriften sind dies alle Katzen (weiblich und männlich), welche
regelmäßig Zugang ins Freie haben und nicht kastriert sind - müssen gechippt und registriert sein.
Eine Nichtbeachtung kann mit
Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro geahndet werden.