Die Stadt Villach unterstützt durch Beihilfen die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit dem Betriebssitz in Villach.
Antragstellung
Zum Online-Formular "Tierzuchtförderung"
Die Förderung erfolgt durch:
- Beschaffung von Leistungen
- Ausgleich von Ausfällen
bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.
Konkrete Förderungen sind:
- Beihilfen zur Anschaffung bzw. für Instandsetzungen von maschinellen Einrichtungen und mechanischen Geräten.
- Schadensbeihilfen beim Verlust von in Villach gehaltenen Stieren, Ochsen, Kühen und Kalbinnen durch Verenden und Notschlachtung.
- Kostenbeiträge zu den Impfkosten von Weidetieren.
- Zuschüsse zu Aufwendungen für Instandhaltungen, Instandsetzungen und Erweiterungen von land- und forstwirtschaftlichen Wegen.
- Zuschüsse zu den Samenkosten für die künstliche Befruchtung.
- Beiträge zur Nachschaffung und Haltung vom Zuchttieren.
- Sonstige Beihilfen, Beiträge und Zuschüsse für außerordentliche Maßnahmen bzw. bei außerordentlichen Betriebssituationen im Einzelfall.
Details zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der „Richtlinie Gewährung von Förderungsmitteln für die Land- und Forstwirtschaft durch die Stadt Villach.
Richtlinie zum Download: