Verbringung von Dach- und Oberflächenwässer
Dach- und Oberflächenwässer sind je nach Lage (Ballungszentren - ländlicher Bereich), Beschaffenheit der Oberfläche und deren Nutzung und Reinigung mehr oder weniger stark verunreinigt. Die Verunreinigung stammt einerseits aus Inhaltsstoffen der Luft, der Oberfläche selbst und nutzungsbedingten Verunreinigungen. In bestimmten Fällen sind daher Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers vor einer Versickerung bzw. zum Schutz der Oberflächengewässer vor einer Einleitung zu setzen.
Geringfügigkeit
Geringfügige Wassernutzungen sind nur dann gegeben, wenn für das Vorhaben keine Reinigungsmaßnahmen oder umfangreiche hydraulische Berechnungen notwendig sind und die anfallende Oberflächenwassermenge im Verhältnis zur Grundstücksfläche entsprechend gering ist.
Bei folgenden Flächen ist mit geringer stofflicher Belastung zu rechnen und kann im Regelfall eine Beeinträchtigung Dritter auch bei schlecht sickerfähigem Untergrund ausgeschlossen werden:
- Hofflächen und Parkplatzflächen für PKW ohne häufigen Fahrzeugwechsel in Wohngebieten bis zu 20 Stellplätzen bei flächenhafter Versickerung.
- Straßen und Wege ohne regelmäßigen Kfz-Verkehr und Straßen bis 500 Kfz / 24h.
- Unbelastete Dachflächenwässer von Einfamilien und Mehrfamilienwohnhäusern bis zu 10 Wohneinheiten bzw. 20 Pkw-Abstellplätze bei flächenhafter Versickerung.
- Versickerung von Dachflächenwässern von Objekten mit Dachflächen bis 1000m² in ländlichen Gebieten. Im städtischen Bereich und bei Eindeckung mit unbeschichteten Metalldächern bis zu einer Dachfläche von 500m².
- Einleitung von Dachflächenwässern von Objekten mit Dachflächen bis 500m² in ländlichen Gebieten, wenn eine Versickerung nicht möglich ist.
Bei Vorhaben, welche die obenstehenden Grenzen überschreiten, ist der Wasserrechtsbehörde die Art der Entwässerung mitzuteilen, um im Vorprüfungsverfahren zu prüfen, ob öffentliche Interessen und/oder fremde Rechte verletzt werden können.
Benötigte Unterlagen
Das Projekt ist von einem Fachkundigen nach dem Stand der Technik, gemäß einschlägiger technischer Richtlinien und Normen, zu erstellen, sowie mit dem Datum und der Unterschrift des Projektanten und des Antragstellers zu versehen. Die Pläne des Projektes sind einheitlich auf DIN A 4 – Format zu falten.
Die Bewilligung ist schriftlich zu beantragen (formloser Antrag einfach, Projekt 3fach).
Projektunterlagen:
A. Technischer Bericht
1. Allgemeine Angaben:
- Bewilligungswerber, Eigentümer und Adresse
- Bezeichnung des Bauvorhabens und Zweck der Maßnahme
- Ortsangabe: Bezirk, Gemeinde, Parzelle, KG, Ortschaft, Gewässer, Flussgebiet Verkehrsfrequenz (derzeitige und zu erwartende), bei Betriebsanlagen: Nutzung der zu entwässernden Flächen (Lagerung, Manipulation etc.
Bei Einleitung in Oberflächengewässer:
- Begründung warum keine großflächige Versickerung gewählt wurde
- beantragte Konsensabwassermenge und Wasserführung des Vorfluters
- Wasserführung im Profil der Einleitung in Vorfluter (NQ, MQ)
Bei Versickerung:
- Untergrundverhältnisse, Grundwasserstand, Grundwasserströmungsrichtung, Angaben über die Sickerfähigkeit des Bodens (Bodenaufschluss)
2. Bemessung und Bemessungsgrundlagen:
- Ermittlung der Abwassermengen (m³/d und m³/h und durchschnittliche Jahresabwassermenge)
- Dimensionierung der mechanischen und weitergehenden Reinigungsanlage(n) sowie der Sickerschächte
3. Technische Beschreibung:
- Art des Reinigungsverfahrens und Kurzbeschreibung der technischen Anlagenteile
- Abwasserverbringung (Versickerung, Einleitung in ein Fließgewässer, Flächenversickerung)
- Maßnahmen zur Störfallvermeidung
- Eindeckung von Dächern, Befestigung der Fahr-, Abstell- und Manipulationsflächen
4. Fremde Rechte:
- aktuelles Grundstücksverzeichnis sämtlicher Eigentümer (Adresse und Art der Inanspruchnahme)
- Nennung der betroffenen Fischereiberechtigten und Wasserberechtigten bei Einleitung in einen Vorfluter
- Nennung der Brunnen und Quellen im Umkreis von 300 m und Darstellung im Lageplan,
- Angabe der Grundwasseranströmrichtung bei Versickerung
- bei Versickerung: Nennung allfälliger Nachbarn, die durch die Versickerung beeinträchtigt werden
- Bei Einleitung in Vorfluter sind die Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger zu berücksichtigen und etwaige Retentionsmaßnahmen zu beschreiben.
B) Planunterlagen
- Übersichtslageplan mit Einzugsgebiet, Maßstab M = 1:25000
- Lageplan als Katasterplan mit Einzeichnung der Abwasserreinigungsanlage, bestehende Objekte, Wasserfassungen (Brunnen, Quellen) M = 1:2880, 1:2000 oder 1:1000
- Detailplan oder Typenblätter der Abwasserreinigungs- bzw Versickerungsanlage