Wenn Sie eine Veranstaltung auf öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen planen, wenden Sie sich bitte zuvor wegen der Terminkoordination an die Abteilung für Anlagenrecht und Umweltschutz, Frau Ulrike Mlekusch, T 04242 205 2250, E city-service@villach.at.
City-Service
Darum - welche behördlichen Genehmigungen Sie für Ihre Veranstaltung benötigen und um die Vereinbarung mit dem Verwalter des öffentlichen Bereiches - kümmern wir uns im Rahmen des "City Service", das heißt nach erfolgter Antragstellung leiten wir alles weitere in die Wege.
Gebühr
Anmerkungen
Veranstaltungen, die der Vergnügungssteuer unterliegen sind unbeschadet sonstiger Vorschriften über eine Bewilligung oder Anmeldung - spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Veranstaltung - bei der Abgabenverwaltung der Stadt Villach anzumelden. Weitere Informationen zur Vergnügungssteuer