16. Veranstaltungskalender
Berechtigung zum Eintragen
Grundsätzlich dürfen alle Vereine, Institutionen und Behörden der Stadt Villach, alle relevanten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Gruppen und Einrichtungen, sowie kommerzielle Veranstalter/innen und Privatpersonen unter den nachfolgenden Bedingungen Termine in den Online-Veranstaltungskalender der Stadt Villach eintragen.
Bedingungen
Die Termine und Veranstaltungen sollten von öffentlichem Interesse für die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste von Villach sein. Die Termine und Veranstaltungen sollten für die Öffentlichkeit allgemein (frei oder gegen Entgelt) zugänglich sein.
Die Termine und Veranstaltungen sollten im Stadtgebiet von Villach oder im unmittelbaren Nahbereich von Villach stattfinden.
Rein private oder nicht öffentlich zugängliche Termine und Veranstaltungen sind als Einträge grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, sie besitzen einen wesentlichen und allgemein relevanten Informationswert für die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste von Villach.
Gewährleistung
Die Stadt Villach gewährleistet ausschließlich für jene Einträge die Richtigkeit der Angaben, die mit dem Logo der Stadt Villach gekennzeichnet sind. Für Einträge, die nicht mit dem Logo der Stadt Villach gekennzeichnet sind, übernimmt die Stadt Villach keinerlei Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit der jeweiligen Kalendereinträge. Hierfür sind ausschließlich die eintragenden Veranstalter/innen verantwortlich. Gleiches gilt auch für die Inhalte der einzelnen Einträge.
Nicht-Veröffentlichung von Einträgen
Ebenso behaltet sich die Stadt Villach das Recht vor, Einträge nicht zu veröffentlichen, soweit es daran kein öffentliches Interesse oder keinen öffentlichen Informationswert gibt, außerdem auch alle Einträge, die im Widerspruch zu diesen Nutzungsbedingungen stehen. Termine, die bereits abgelaufen sind oder bereits stattgefunden haben, werden automatisch aus dem Kalender entfernt.
Eintrag und Verwaltung von Terminen
Um Ihre Termine in unseren Veranstaltungskalender eintragen zu lassen wird Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung gestellt.
Wenn die jeweilige Veranstaltung bis zum 15. des Vormonates eingetragen wurde, behält sich die Stadt Villach das Recht vor die Veranstaltung in diversen Printmedien (Plakate, Broschüren – Tourismus) zu veröffentlichen.
Allgemeine Bestimmungen zum Veranstaltungskalender
Von der Nutzung und Einschaltung sind folgende Bereiche ausdrücklich ausgeschlossen:
- erotische bzw. pornografische Produkte oder Angebote;
- gegen die geltenden Jugendschutzvorschriften (insbesondere das Kärntner Jugendschutzgesetz (K-JSG), LGBl. Nr. 5/1998 i. d. g. F.) verstoßende Inhalte;
- Einträge, die einen Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, einen Aufruf zu Gewalt, Rassismus und öffentlichem Aufruhr oder zu kriminellen Handlungen beinhalten.
Die Kosten der technischen Abwicklung sind von den Veranstalterinnen und Veranstaltern selbst zu tragen.
Insbesondere verpflichten sich Veranstalter/innen
- die Privatsphäre anderer zu respektieren und daher in keinem Fall belästigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte zu verwenden;
- keine Anwendungen auszuführen, die zu einer Veränderung der physikalischen oder logischen Struktur der genutzten Netze der Stadt Villach führen können;
- keine Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen des städtischen IT-Systems vorzunehmen;
- keine Inhalte zu übermitteln, oder sonstig zu verwenden, die Bilder, Fotografien, Software oder anderes Material enthalten, durch deren Verwendung Rechte Dritter (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte) verletzt werden.
Die Veranstalter/innen haben in ausschließlich eigener Verantwortung sämtliche ihr obliegenden sonstigen gesetzlichen (insbesondere steuer-, und veranstaltungsrechtlichen) Verpflichtungen zu erfüllen.
Beim Auftreten technischer Probleme, die im Bereich der Stadt Villach liegen, ist die Stadt Villach zu verständigen, damit die umgehende Behebung veranlasst werden kann.
Im Bereich der Stadt Villach gelegene technische Probleme führen zu keinen Ersatzansprüchen von Veranstalterinnen und Veranstaltern gegen die Stadt. Dies gilt insbesondere im Falle einer Beeinträchtigung oder Zerstörung technischer Systeme.
Sollte ein/e Veranstalter/in gegen einzelne Punkte dieser Vereinbarung verstoßen so behält sich die Stadt Villach das Recht des sofortigen Ausschlusses von der Nutzung vor.
Für die Herstellung bzw. Vermittlung des Zugangs zum Internet und www. und die damit in Zusammenhang stehenden Kosten ist der/die Veranstalter/in selbst verantwortlich; sie ist nicht Bestandteil der Leistung von
www.villach.at/ . Auch die Kosten des laufenden Betriebes sind von den Veranstalterinnen und Veranstaltern selbst zu tragen.