Für Familien mit geringerem Einkommen hat die Stadt Villach die Möglichkeit einer sozialen Staffel von 25, 50, 75 % Ermäßigung bis zum Gratiskindergarten oder -hort vorgesehen, wenn die Einkommensgrenzen den jährlich neu festzusetzenden Richtlinien entsprechen.
Die bestehenden Richtlinien für die soziale Staffelung der Elternbeiträge haben nur für in der Stadt Villach gemeldete Kinder und deren ebenfalls in Villach mit Hauptwohnsitz gemeldeten Eltern Gültigkeit.
Sind Eltern oder Elternteile (AlleinerzieherInnen) nicht berufstätig, kann eine Reduktion des Elternbeitrages im Kindergarten für eine Ganztagsunterbringung und erweiterten Halbtagsunterbringung im Rahmen der sozialen Staffelung nicht gewährt werden.
Nach rechtzeitiger Vorlage aller benötigten Unterlagen und bei Zutreffen der Ermäßigungsrichtlinien innerhalb eines Monates. Treffen die Voraussetzungen nicht zu und befindet sich der/die Antragsteller/in in einer besonderen - begründeten - Notlage, kann auf separatem Antrag und einer Stellungnahme des zuständigen Kindergartens der Bildungsausschuss eine angemessene Ermäßigung gewähren. In diesem Fall ist der Beschluss des genannten Ausschusses abzuwarten. Dieser erfolgt in jedem Fall rechtzeitig.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Ansuchen beizulegen:
- Bezugsnachweise (Lohn, Gehalt, Lehrlingsentschädigung etc.)
- Einkommensteuererklärung des Vorjahres
- Einheitswertbescheid (bei Landwirten)
- Bestätigung über das Kinderbetreuungsgeld (Gebietskrankenkasse)
- Bestätigung über den Familienzuschuss (Amt der Ktn. Landesregierung)
- Nachweis über die Familienbeihilfe (Finanzamt)
- Unterhaltsbeschluss
- Nachweis über Alimentationszahlungen
- Bestätigung über die Kinderbetreuungsbeihilfe (Arbeitsmarktservice)
- Mietvorschreibung (getrennt nach Miete und Betriebskosten)
- Bescheid Wohnbeihilfe