Schülereinschreibung für das Schuljahr 2027/2028
Vom 5. Februar 2027 bis 5. März 2027 findet in allen Volksschulen des Bezirkes Villach-Stadt die Schülereinschreibung für das Schuljahr 2027/2028 statt.
Jedes Kind, das in Villach seinen Hauptwohnsitz hat und zwischen dem 02.09.2020 und 01.09.2021 geboren ist, wird schulpflichtig. Die Eltern oder die sonstigen Erziehungsberechtigten haben ihr Kind bei der Volksschule, von der sie schriftlich zur Schülereinschreibung eingeladen werden, persönlich vorzustellen und folgende Personalurkunden vorzulegen:
- Geburtsurkunde des einzuschreibenden Kindes oder bei ausländischen Kindern eine behördliche Personalurkunde, aus der das Geburtsdatum hervorgeht
- Bei Kindern, als deren Erziehungsberechtigte nicht die Eltern auftreten, die Nachweise über die Erziehungsberechtigung (Vormundschaftsnachweis, Adoptionsnachweis etc.)
- e-card des Kindes
- Allfällige Unterlagen zum Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes (z.B. Beeinträchtigung, Frühgeburt, Sprachkompetenz usw.)
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, welche die Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes ohne Grund unterlassen, verstoßen gegen die Bestimmungen des Schulpflichtgesetzes.