Die Stadt Villach gewährt bedürftigen Schülern an allgemeinbildenden Pflichtschulen im Falle der Teilnahme an einer Schulveranstaltung von mindestens einwöchiger Dauer (z.B. Wintersportwoche, Sommersportwoche, Wien-Aktion, Österreich-Rundfahrt usw.) eine Unterstützung.
Voraussetzungen
- Der Schüler ist bedürftig, d.h. das Familiennettoeinkommen exklusive der Familienbeihilfe ist nicht höher als 1.215 Euro, zuzüglich 176 Euro für jedes weitere Familienmitglied ohne eigenes Einkommen.
- Der Schüler hat seinen Hauptwohnsitz in Villach-Stadt.
- Der Schüler nimmt an einer einwöchigen Schulveranstaltung teil (5 Schultage, 4 Übernachtungen).
Termine & Fristen
Die Ansuchen für das 1. Schulsemester (Winter) sind bis 1. Dezember, für das 2. Schulsemester (Sommer) bis 1. April in der jeweiligen Schuldirektion oder der Abteilung Schulen abzugeben.
Benötigte Unterlagen
- Kopie des Monatseinkommens (Gehalt, AMS, Wohnbeihilfe, Familienzuschuss) bzw. des Jahreseinkommens (Lohnsteuerbescheid, Einkommenssteuerbescheid, Einheitswertberechnung bei Landwirten)
Antragstellung
Anmerkungen
Die Beihilfenhöhe ist gestaffelt nach der Anzahl der teilnehmenden Kinder pro Familie von EUR 44,-- bis EUR 87,--.