Der Personalausweis (im Scheckkartenformat) wird für ganz Österreich zentral in der Staatsdruckerei produziert. Nach der Antragstellung im Passamt wird der neue Personalausweis üblicherweise innerhalb von fünf Arbeitstagen auf dem Postweg zugestellt.
Persönliche Antragstellung
Achtung: In den Monaten
Mai bis September kann es zu längeren Wartezeiten kommen!
Montag bis Freitag: 8 bis 11.30 Uhr sowie
Dienstag und Donnerstag: 13 bis 15.30 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Neben der persönlichen Anwesenheit sind folgende Urkunden im Original bei der Antragstellung vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (aufgrund einer neuen Vorschrift auch bei Kindern zwingend vorgeschrieben)
- Heiratsurkunde (bei Namensänderung)
- Bei Eintragung von akademischen Graden und Standesbezeichnungen benötigen wir den Nachweis darüber
- Identitätsausweis: Alter Personalausweis bzw. Reisepass oder Führerschein
- 1 aktuelles Passbild (max.6 Monate alt), 35 x 45 mm, Mindestaugenabstand: 8 mm, Hochformat (Informationen zu den Passbildvorgaben).
Bei Kindern zusätzlich: Die persönliche Anwesenheit des Kindes ist unbedingt erforderlich. Ein obsorgeberechtigter Elternteil muss die gesetzliche Vertretung mit amtlichem Lichtbildausweis nachweisen. Bei Scheidungskindern ist der Obsorgebeschluss des Gerichtes vorzulegen. Bei Antragstellung durch den Vater ist im Falle lediger Eltern die gemeinsame Obsorge des Vaters nachzuweisen.
Auslandsösterreicher
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können ihr Reisedokument auch bei jeder Passbehörde in Österreich beantragen. Neben den allgemein benötigten Unterlagen ist ein Nachweis des Hauptwohnsitzes in Form einer aktuellen Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als vier Wochen) vorzulegen. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher haben vor der Antragstellung mit den erforderlichen Originalunterlagen persönlich in das Passamt zu kommen, um eine Überprüfung der Staatsbürgerschaft einzuleiten. Nach Vorliegen einer Bestätigung der zuständigen Botschaft über eine aufrechte österreichische Staatsbürgerschaft der Werberin/des Werbers kann die Reisedokument-Beantragung erfolgen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Gebühren
Gebühr: 61,50 EUR (Gültigkeit: 10 Jahre)
Gebühr für Kinder bis zum 16. Lebensjahr: 26,30 EUR
- Gültigkeit für Kinder von 2 bis 12 Jahren: 5 Jahre
- Gültigkeit für Kinder ab dem 12. Geburtstag: 10 Jahre