Wenn Sie einen Gelegenheitsmarkt in Villach abhalten möchten, benötigen Sie dafür eine Bewilligung. Die Bewilligung können Sie hier online beantragen.
Der Antrag auf Bewilligung von Gelegenheitsmärkten muss spätestens 8 Wochen vor der geplanten Marktveranstaltung schriftlich, telefonisch (T 04242 205 2570) oder per E-Mail (markt@villach.at) bei der Stadt Villach, Abteilung für Marktangelegenheiten, Hans-Gasser-Platz 9, 9500 Villach eingebracht werden.
Der Antrag muss folgende Infos enthalten:
- Markttage und Marktzeiten
- die Bezeichnung der Gelegenheit, die den Anlass für die Abhaltung des Marktes bilden soll
- planliche Darstellung des beantragten Marktgebietes und der in diesem Gebiet beabsichtigten Anordnung von Marktplätzen, sonstigen Aufstellflächen, Gehflächen und Durchfahrtsbreiten
- ein Konzept für die vorgesehenen Warengruppen und Marktbeschicker
- allenfalls erforderliche technische Angaben (Maschinen, Geräte, etc.)
Die Genehmigung wird nur natürlichen Personen (Einzelpersonen) oder gesetzlichen Vertretern von Unternehmen erteilt, die bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des § 13 GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994 in der Fassung des Gesetzes BGBl. I 120/2016 vorliegen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie das Formular entsprechend auszufüllen und gemeinsam mit dem Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn der geplanten Marktveranstaltung zu übermitteln.