WICHTIGE INFORMATION:
Achtung: Aktuell ist in Sportstätten keine Maske erforderlich. Wir empfehlen aber eine FFP2 Maske zu benutzen.
Bei Fragen zu den Sportstätten wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Betreiber der Sportstätte.
Bei Outdoor-Sportstätten der Stadt Villach an Herrn Andreas Ahammer (E andreas.ahammer@villach.at, T 04242 205 3614).
Bei Indoor-Sportstätten der Stadt Villach an Herrn Hartwig Stattmann (E hartwig.stattmann@villach.at, T 04242 205 3612).
Alle Informationen zur aktuellen Lage und den derzeitigen Maßnahmen finden Sie unter www.villach.at/corona.
Turn-/Gymnastiksäle von 17 bis 21 Uhr sowie die Benützung der
Ballspielhalle Lind,
Sporthalle St. Martin, des
Stadion Lind und des
Kunstrasenplatzes im Sportzentrum Landskron vergibt die Abteilung Freizeit und Sport.
Voraussetzungen
- Vermietung generell nur an Schultagen. Ballspielhalle Lind, Sporthalle St. Martin und Sportplätze auch am Wochenende möglich.
- Einhaltung der Schul-, Hallen- oder Sportplatzordnung und Benützungsvorschriften.
- Freie Kapazitäten.
Termine & Fristen
- Jahresansuchen - bis 15. Juli jeden Jahres
- Jahresvergabe - von 1. Oktober bis 30. Juni
- Einzeltermine: laufend (mindestens 1 Woche vor dem gewünschten Termin)