Aktuelle Bundesvolksbegehren
Eine aktuelle und detaillierte Aufstellung aller aktuellen Volksbegehren auf Bundesebene finden Sie direkt auf der Website des Bundesministeriums: Liste aller aktuellen Volksbegehren
Aktuelle Landesvolksbegehren
Derzeit liegen keine aktuellen Volksbegehren vor.
Wie kann ich das Volksbegehren unterstützen?
Sie können ein Volksbegehren online (mit Handysignatur oder ID Austria (E-ID)) oder persönlich im Bürgerservice, Stadtservice-Meldeamt, Rathaus, Haupteingang, Rathausplatz 1, während der Amtsstunden unterstützen:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
zusätzlich:
Dienstag von 13 bis 19 Uhr
Donnerstag von 13 bis 16 Uhr
Hinweis: Bitte
amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!
Haben Sie in der Unterstützungsphase für ein Volksbegehren keine Unterstützung mittels Unterschrift geleistet, haben Sie noch immer die Möglichkeit, im Falle eines Eintragungsverfahrens (Eintragungswoche) eine Eintragung mittels Unterschrift für das gewünschte Volksbegehren zu leisten, und somit das Volksbegehren zu unterschreiben.
Eine Unterschrift für ein Volksbegehren ist nur einmalig möglich (entweder in der Unterstützungsphase oder in der Eintragungswoche).
Rechtliche Informationen zu Volksbegehren in Österreich
Ausführliche Informationen zum Eintragungsverfahren und Einleitungsverfahren von Volksbegehren finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres unter:
http://www.bmi.gv.at/411/
Informationen zu aktuellen Eintragungsverfahren
Hier finden Sie Informationen (Eintragungszeitraum, Öffnungszeiten während Eintragungswoche etc.) zu allen
Volksbegehren, für die ein Eintragungsverfahren eingeleitet wurde. Wird hier nichts angezeigt, so gibt es aktuell keine Eintragungsverfahren.
Information zum Eintragungsverfahren "ECHTE Demokratie - Volksbegehren"
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 17. April 2023, bis (einschließlich) Montag, 24. April 2023, in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren
durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung kann auch online getätigt werden (Nähere Informationen dazu unter
www.bmi.gv.at/volksbegehren
Öffnungszeiten während der Eintragungswoche:
- Montag, 17. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag, 18. April 2023, von 08:00 bis 20:00 Uhr
- Mittwoch, 19. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag, 20. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag, 21. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag,22. April 2023, von 08:00 bis 12:00 Uhr
- Sonntag, 23. April 2023, geschlossen
- Montag, 24. April 2023, von 08:00 bis 20:00 Uhr
Eintragungsmöglichkeiten Magistrat Villach:
Rathaus Villach, Rathausplatz 1, Haupteingang
Information zum Eintragungsverfahren "NEHAMMER MUSS WEG"
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 17. April 2023, bis (einschließlich) Montag, 24. April 2023, in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren
durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung kann auch online getätigt werden (Nähere Informationen dazu unter
www.bmi.gv.at/volksbegehren
Öffnungszeiten während der Eintragungswoche:
- Montag, 17. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag, 18. April 2023, von 08:00 bis 20:00 Uhr
- Mittwoch, 19. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag, 20. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag, 21. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag,22. April 2023, von 08:00 bis 12:00 Uhr
- Sonntag, 23. April 2023, geschlossen
- Montag, 24. April 2023, von 08:00 bis 20:00 Uhr
Eintragungsmöglichkeiten Magistrat Villach:
Rathaus Villach, Rathausplatz 1, Haupteingang
Information zum Eintragungsverfahren von fünf (5) weiteren Volksbegehren
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 17. April 2023, bis (einschließlich) Montag, 24. April 2023, in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren
durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung kann auch online getätigt werden (Nähere Informationen dazu unter
www.bmi.gv.at/volksbegehren
Öffnungszeiten während der Eintragungswoche:
- Montag, 17. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag, 18. April 2023, von 08:00 bis 20:00 Uhr
- Mittwoch, 19. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag, 20. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag, 21. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag,22. April 2023, von 08:00 bis 12:00 Uhr
- Sonntag, 23. April 2023, geschlossen
- Montag, 24. April 2023, von 08:00 bis 20:00 Uhr
Eintragungsmöglichkeiten Magistrat Villach:
Rathaus Villach, Rathausplatz 1, Haupteingang
Weitere Informationen
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Bürgerservice unter T 04242 / 205-3911 gerne zur Verfügung.