Für die aufgestellten Müllbehälter im Stadtgebiet werden eine Bereitstellungs- und eine Entsorgungsgebühr getrennt nach Eigenkompostierung und Biomüllabfuhr verrechnet.
Bereitstellungsgebühr:
Gebührensatz für Hausmüll inkl. Biotonne € 138,50 pro Einheitszahl, für Hausmüll ohne Biotonne € 117,50 pro Einheitszahl (beide inkl. USt.), jährlich.
Entsorgungsgebühr:
Gebührensatz für Hausmüll inkl. Biotonne € 4,15 pro Entleerung, für Hausmüll ohne Biotonne € 3,51 pro Entleerung (beide inkl. USt.). Der Gebührensatz ist entsprechend der Müllbehältergröße mit einem Faktor zu vervielfachen.
Einheitszahl bzw. Faktor:
120 Liter Müllbehälter: |
Faktor 1 |
Müllsack: |
Faktor 1 |
240 Liter-Müllbehälter: |
Faktor 2 |
1.100 Liter-Müllbehälter: |
Faktor 9 |
Bearbeitungsgebühr
Für die Änderung der Abfuhrintervalle (An- und Abmeldungen) beträgt die Bearbeitungsgebühr 14,25 Euro (inkl. USt.). Diese wird ab der zweiten Änderung innerhalb von 12 Monaten verrechnet.
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Grund- und Hausabgaben
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