Für die Überführung einer Leiche über das Landesgebiet von Kärnten hinaus bzw. der Transport einer enterdigten Leiche ist eine Überführungsbewilligung der Gemeinde des Sterbe- bzw. Auffindungsortes notwendig. Die Überführung einer Urne bedarf keiner Bewilligung.
Überführungen im Inland und ins Ausland
Die Überführung einer Leiche im Inland außerhalb Kärntens und ins Ausland bedarf einer Genehmigung.
Gebühren: Überführung im Inland
- feste Gebühr: 14,30 Euro
- Verwaltungsabgabe: 22,80 Euro
Gebühren: Überführung ins Ausland
- feste Gebühr: 112,20 Euro
- Verwaltungsabgabe: 26,70 Euro