Für neu errichteten und ständig mit Hauptwohnsitz bewohnten Wohnraum kann eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer beantragt werden.
Voraussetzungen
Die baulichen Anlagen, mit denen neuer Wohnraum geschaffen wurde, müssen nach den Bestimmungen des
Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes oder des Gesetzes mit dem ein
Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten eingerichtet wurde, gefördert sein, bzw. wenn eine solche Förderung nicht in Anspruch genommen wurde, muss die Bauführung den Bestimmungen der zit. Gesetze entsprechen.
Termine & Fristen
Die Antragstellung hat innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der Amtsbestätigung zu erfolgen, damit keine Verkürzung des Befreiungszeitraumes eintritt.
Benötigte Unterlagen
- Amtsbestätigung der Baupolizei (Bauvollendung)
- Behördlich genehmigter Bauplan
- Schriftliche Zusicherung über bewilligte Förderungsmittel
- Feststellungs- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes mit der Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes bebauter Grundstücke (Berechnungsblatt)