Beizubringen ist:
Hördiagramm bei Hörgeräten
Im Rahmen des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes können keine Zuschüsse für Treppenlifte, Umbauten, Auffahrtsrampen etc. gewährt werden.
Es besteht die Möglichkeit, bei der
Wohnbauförderung ein Ansuchen um Kostenzuschuss einzubringen.
Anträge
Für Anträge ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
T 04242 205 3300