Die Behindertenhilfe (Ktn. Chancengleichheitsgesetz) umfasst folgendes Angebot:
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Ktn. Chancengleichheitsgesetz
- Zuschüsse zu Therapien, Hilfsmitteln und Heilbehelfe
- Fähigkeitsortientierte Beschäftigung und berufliche Eingliederung
- Unterbringung in Einrichtungen
- Beratung für Menschen mit Behinderung
Für Zuschüsse sind die Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder mitzubringen und es wird eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt.
Weitere Informationen zur Behindertenhilfe |
Beizubringen ist:
Hördiagramm bei Hörgeräten
Im Rahmen des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes können keine Zuschüsse für Treppenlifte, Umbauten, Auffahrtsrampen etc. gewährt werden.
Es besteht die Möglichkeit, bei der
Wohnbauförderung ein Ansuchen um Kostenzuschuss einzubringen.
Anträge
Für Anträge ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
T 04242 205 3300