Für Familien mit geringerem Einkommen hat die Stadt Villach die Möglichkeit einer Ermäßigung der schulischen Tagesbetreuungskosten vorgesehen, wenn die Einkommensgrenze den Richtlinien entsprechen.
Termine & Fristen
Die erforderlichen
Unterlagen können innerhalb
eines Monates ab Antragstellung nachgereicht werden, ansonsten kann der Ermäßigungsantrag nicht bearbeitet werden und gilt der
Antrag als zurückgezogen.
Benötigte Unterlagen
- Einkommensteuerbescheid des Vorjahres
- Wochengeld
- Kinderbetreuungsgeld (Gebietskrankenkasse)
- Familienzuschuss (Amt der Ktn. Landesregierung)
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Sozialhilfe und Mindestsicherung
- erhaltene Unterhaltszahlungen von geschiedenen/r Ehegatten/in
- erhaltene Unterhaltszahlungen von Waisenpensionszahlungen für Kinder
- Unterhaltszahlungen, die verpflichtend an geschiedene Ehegatten oder Kinder geleistet wurden.
- im Einkommensteuerbescheid anerkannte Ausgaben gemäß § 34 und § 35 des Einkommensteuergesetzes
- die festgesetzte Einkommenssteuer.