Das Kärntner Nothilfswerk gewährt eine finanzielle Hilfe im Katastrophenfall. Die Antragstellung hat bei dem Gemeindeamt zu erfolgen, in dessen Bereich der Katastrophenschaden eingetreten ist. Die endgültige Festsetzung der Art und des Ausmaßes der im Einzelfall gewährten Hilfe erfolgt durch das
Kärntner Nothilfswerk.
Alle Informationen (Antragsformulare und Richtlinien) zurm Kärntner Nothilfswerk finden weiters auf der Website des Landes Kärnten.