Registrierung von Hunden - Heimtierdatenbank und Chip-Pflicht
Seit 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem Microchip gekennzeichnet und in der bundesweiten
Heimtierdatenbank für Hunde registriert sein. Die Kennzeichnung mittels Microchip stellt sicher, dass ein Hund eindeutig mit einem weltweit einmaligen Nummerncode identifiziert werden kann. Dies ist notwendig, um entlaufene Hunde schnell auf die rechtmäßigen BesitzerInnen, ohne langen Aufenthalt in einem Tierheim, zurückführen zu können.
Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters von der Tierärztin/vom Tierarzt eingesetzt. Die Frist der Kennzeichnung bis zur 12. Lebenswoche betrifft nur Welpen, die anderen Hunde sind innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu melden.
Ein Chip ohne Registrierung ist sinnlos!
Ein Microchip ist nur dann sinnvoll, wenn der Zifferncode und die Daten des Hundes bzw. der Besitzerin oder des Besitzers in einer Datenbank gesammelt werden. Nur so kann ein eventuell entlaufener Hund auch mit seiner Besitzerin/seinem Besitzer in Verbindung gebracht werden. Seit Anfang 2010 gibt es eine österreichweite Datenbank, in der alle Hunde gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes jedenfalls registriert werden müssen.
Hier können Sie überprüfen, ob Ihr Hund bereits registriert ist:
Heimtierdatenbank
Kostenlose Registrierung
Das Team der Veterinärpolizei Villach registriert kostenlos Ihren Hund in der österreichischen Heimtierdatenbank.
Für die Registrierung übermitteln Sie bitte den ausgefüllten Antrag an veterinaer@villach.at. Bei Fragen steht Ihnen das Team der Veterinärpolizei gerne zur Verfügung.