Die Stadt Villach regelt in einer Basis-Subventionsordnung die Verfügung über alle Fördermittel, die für die unterschiedlichsten Zwecke von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Sie gilt für alle Bereiche der Stadt, die Fördermittel vergeben, mit Ausnahme jener Bereiche, bei denen die Mittel auf gesetzlicher Basis bereitgestellt werden müssen.
Ergänzend zur Basis-Subventionsordnung legen die für die Vergabe von Fördermitteln zuständigen Fachbereiche Förderkriterien in sogenannten
Bereichs-Subventionsordnungen fest. Die Bereichs-Subventionsordnung Umwelt- und Naturschutz wurde im Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz am 12. September 2024 beschlossen und regelt die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach im Bereich Umwelt- und Naturschutz.
Die gegenständliche Richtlinie dient einer einheitlichen und rechtmäßigen Vorgangsweise bei der Verwendung der Mittel aus der Kärntner Naturschutzabgabe, sowie der Mittel zur Förderung von Übersiedlungen heimischer Insektenvölker, zur Förderung von Reinhaltungsmaßnahmen an Gewässern, zur Förderung von Vereinen im Natur-, Umwelt- und Tierschutz sowie zur Förderung von Maßnahmen im Sinne von den Grünraum der Stadt Villach betreffenden Studien auf Privatgrund.
Diese speziellen Richtlinien beziehen sich auf jene Förderungen, die von der für die Belange des Umwelt- und Naturschutz zuständigen Organisationseinheit abgewickelt werden. Ziel dieser Richtlinie ist die ordnungsgemäße Vergabe, Abwicklung und Kontrolle der von der Stadt Villach gewährten Förderungen.
Wichtig zu wissen
Was wir fördern:
Förderungsgegenstand ist ein Zuschuss zu einer sach- und fachgerechten Umsiedlung von Wespen- und Hornissennestern durch eine fachkundige Person bzw. ein geeignetes Unternehmen wodurch das Über- bzw. Weiterleben der Insekten an einem geeigneten Ort gewährleistet wird.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen (Privatpersonen)
Notwendige Unterlagen
- Rechnung der befugten Firma / Person
- Zahlungsnachweis
Höhe der Förderung
Laut Rechnung - bis max. Euro 180,00
Fristen und Termine
Förderungen werden nur für das jeweilige Kalender- und Budgetjahr gewährt.
Antragstellung / Online-Formular
Kontakt
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Anlagenrecht und Umweltschutz:
Nicole Grilz
T 04242 205 2247
E nicole.grilz@villach.at