Falsche Meinungen über eine besondere Angriffslust und Gefährlichkeit von Wespen und Hornissen sind weit verbreitet und führen immer wieder zu völlig unnötigen Vernichtungsaktionen. Angriffe sind nur bei Störungen im Nestbereich in einem Umkreis von drei bis vier Metern zu befürchten. Ein Hornissen- bzw. Wespenstaat ist einjährig, d.h. sie leben nur ein Jahr. Erfahrungsgemäß kann die Mehrzahl der in unmittelbaren Siedlungsbereichen angelegten Kolonien an ihren ursprünglichen Standorten belassen werden. Bei problematischer Lage eines Nestes können Umsiedlungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Die Stadt Villach regelt in einer
Basis-Subventionsordnung die Verfügung über alle Fördermittel, die für die unterschiedlichsten Zwecke von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Sie gilt für alle Bereiche der Stadt, die Fördermittel vergeben, mit Ausnahme jener Bereiche, bei denen die Mittel auf gesetzlicher Basis bereitgestellt werden müssen.
Ergänzend zur Basis-Subventionsordnung legen die für die Vergabe von Fördermitteln zuständigen Fachbereiche Förderkriterien in sogenannten
Bereichs-Subventionsordnungen fest. Die Bereichs-Subventionsordnung Umwelt- und Naturschutz wurde im Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz am 12. September 2024 beschlossen, ersetzt die Bereichs-Subventionsordnung, welche am 20. November 2023 im Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz beschlossen worden ist und regelt die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach im Bereich Natur- und Umweltschutz.
Die Stadt Villach fördert für Privatpersonen im Stadtgebiet die Kosten für die Umsiedlung von Hornissen- und Wespennestern zu 100 % (bzw. bis maximal 180,00 Euro).
Der Antrag auf Förderung ist im Jahr der erfolgten Umsiedlung online mit dem unten verlinkten Formular beim Magistrat der Stadt Villach, Abteilung Anlagenrecht und Umweltschutz einzubringen. Folgendes ist dem Antrag beizulegen:
- Rechnung der befugten Firma / Person
- Zahlungsnachweis
Antragstellung: