Die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und/oder des Verkaufs ist vom Halter/von der Halterin der Tierschutzbehörde (= Magistrat der Stadt Villach, Abteilung Natur- und Umweltschutz) vor Aufnahme der Tätigkeit mit dem unten verlinkten Formular zu melden (anzuzeigen).
Ausgenommen von dieser Anzeigepflicht sind:
- von im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft gezüchteten Pferden, Pferdeartigen, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Straußen und Nutzfischen
- Tiere in Zoos
- Tiere in Zoofachhandlungen
Die Anzeige hat Folgendes zu enthalten:
- den Namen und die Anschrift des Halters/der Halterin
- die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere
- den Ort der Haltung und Art der Haltung
- bei Hunden und Katzen zusätzlich noch die Rasse sowie den Chipcode
Sollte sich Änderungen ergeben (Wohnadresse, Höchstzahl der Tiere und Ähnliches) muss dies der Tierschutzbehörde rechtzeitig angezeigt werden.
Die Tierhaltung und das Vorliegen ausreichender Haltungsbedingungen wird von der Veterinärpolizei kontrolliert. Entsprechen diese den gesetzlichen Vorgaben, wird eine
Bestätigung über die erfolgte Meldung ausgestellt. Diese ist
2 Jahre ab Ausstellung gültig.
Hunde und - seit 2019 auch -
Zuchtkatzen müssen mit einem
Mikrochip gekennzeichnet
und in der bundesweiten
Heimtierdatenbank registriert werden.
Das Team der Veterinärpolizei Villach registriert Ihr Tier kostenlos in der österreichischen Heimtierdatenbank. Für die Registrierung übermitteln Sie bitte den ausgefüllten Antrag an veterinaer@villach.at. Bei Fragen steht Ihnen das Team der Veterinärpolizei gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie auch, dass die Eintragung in der Heimtierdatenbank Ihre aktuellen Daten (Adresse, Telefonnummer, E-mail-Adresse) enthalten soll, nur so kann ein z.B. entlaufenes Tier auch mit seiner Halterin/seinem Halter in Verbindung gebracht werden.
Das öffentliche (z.B. Internetplattformen, Soziale Medien) Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe von Tieren ist nur für gemeldete oder bewilligte Züchter, behördlich bewilligte Tierschutzvereine, Tierheime und Zoofachhandlungen erlaubt.
Einzige Ausnahme ist die Suche von Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere mit einem Alter von mehr als 6 Monaten, die nicht bei ihrem Halter/ihrer Halterin bleiben können oder dürfen, durch den Halter/die Halterin. Für Hunde und Katzen gilt, dass die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sein müssen. Bei Hunden ist noch zusätzlich nachzuweisen, dass diese seit mindestens 16 Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet sind.
Antragstellung Tierzucht