WAS?
Zielsetzung ist die Unterstützung von Betrieben bei der Durchführung von Investitionsvorhaben, die zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts beitragen, indem sie zu einer Schaffung neuer bzw. Sicherung bestehender Arbeitsplätze führen.
WER?
Bestehende, neu anzusiedelnde Unternehmen und Unternehmen in Gründung aus den Branchen:
- Handwerk
- Gewerbe
- Industrie
WER NICHT?
Unternehmen folgender Branchen sind nicht förderbar:
- Handel
- Gastronomie und konsumnahe Dienstleistungen*
- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
- Web-Portale
- Touristische Infrastruktur
- Immobilienentwicklungsunternehmen
- Vermietung und Verpachtung
- Lebens- und Sozialberatung
- und Vergleichbare
* Konsumnahe Dienstleistungen sind Leistungen, die direkt an Endverbraucher gerichtet sind, beispielsweise Friseure, Kosmetik und Vergleichbares.
WO?
Die zu fördernde Betriebsstätte des Unternehmens befindet sich im Villacher Stadtgebiet und die Leistung der arbeitsplatzbezogenen Abgaben erfolgt an die Stadt Villach.
WAS?
Unternehmerische Vorhaben mit förderbaren Projektkosten von
zumindest EUR 100.000,00 exkl. USt., die
- zu einer Erhöhung der Arbeitsplätze im Betrieb führen oder
- zum Erhalt der Arbeitsplätze im Betrieb beitragen, wenn das Vorhaben für das Unternehmen signifikant ist
Nähere Informationen zum Arbeitsplatzeffekt und der Signifikanz eines Vorhabens finden Sie in der „
Bereichssubventionsordnung Wirtschaft“ Punkt 2.
WAS NICHT?
Vorhaben, deren förderbare Projektkosten unter EUR 100.000 exkl. USt. liegen oder die keinen positiven Arbeitseffekt mit sich bringen.
WIE VIEL?
Der Förderhöhe liegt ein Berechnungsschlüssel zugrunde, der die mit dem Vorhaben verbundenen förderbaren Projektkosten, die Anzahl der bestehenden Arbeitsplätze zum Zeitpunkt der Antragsstellung sowie die nach der Umsetzung des Vorhabens entstehenden neuen Arbeitsplätze berücksichtigt. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 30.000,00.