Die Anlaufstelle für sexualisierte Gewalt ist ein
niederschwelliges Beratungsangebot für Frauen und Mädchen, die am Faschingssamstag oder Villacher Kirchtag
sexuell belästigt werden. Gedacht wird vor allem an besonders aufdringliches Verhalten, sexualisierte Beschimpfungen/Aussagen, ungewünschte Berührungen bis hin zu körperlichen Übergriffen.
Selbstverständlich ist im letzten Fall die
Polizei erste Anlaufstelle. Die Beraterinnen stehen zusätzlich und ergänzend zur Verfügung und geben betroffenen Frauen und Mädchen einen geschützten Raum, um über das Erlebte zu sprechen. Eine Begleitung, z.B. in das Krankenhaus oder zur Polizei, ist auf Wunsch der Klientin möglich.
Zusätzlich zur Einrichtung der Anlaufstelle gibt es auf sämtlichen WC-Containern und in der Gastronomie die
Plakatkampagne „Nein heißt Nein!“ Neben der Prävention von Übergriffen ist Ziel dieser Kampagne aufzuzeigen, dass sexualisierte Gewalt bei Großveranstaltungen nicht bagatellisiert und ignoriert werden darf.
Hintergrund
In Österreich ist
jede dritte Frau ab dem Alter von 15 Jahren von
körperlicher und/oder sexueller Gewalt innerhalb oder außerhalb von intimen Beziehungen betroffen. In einer EU-weiten Studie gaben sogar mehr als die Hälfte der Frauen an, sexuelle Belästigung erlebt zu haben.
Bei größeren Menschenansammlungen können die Täter anonym agieren, vor allem in Paarung mit
Alkohol sinkt die Hemmschwelle. (Sexualisierte) Gewalt ist vor allem ein
Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern und muss daher als
gesamtgesellschaftliches Problem erkannt werden. Daher sollte der Schutz vor sexualisierter Gewalt ähnlich selbstverständlich werden wie die Notfallversorgung bei Krankheitsfällen oder Unfällen.
Auch Freiräume für Frauen und Mädchen, die nach einer sexuellen Belästigung Abstand nehmen möchten, sind unabdingbar.
Was bedeutet sexualisierte Gewalt?
- Sexualisierte Gewalt kann verbal (z.B. sexistische Bemerkungen, Beschimpfungen, Anspielungen oder Drohung von unerwünschten sexuellen Handlungen), oder körperlich (z.B. ungewollte oder aufdringliche Berührungen, erzwungene sexuelle Handlungen, sexuelle Nötigung) erfolgen.
- Sexualisierte Gewalt umfasst Handlungen, die gegen den Willen der betroffenen Person gesetzt werden.
- Sexualisierte Gewalt beginnt dort, wo die persönlichen Grenzen der betroffenen Person überschritten werden.
- Sexualisierte Gewalt ist kein Kavaliersdelikt und darf auch nicht als „normal“ heruntergespielt bzw. von der Gesellschaft hingenommen, toleriert oder ignoriert werden.