Die Stadt Villach regelt in einer
Basis-Subventionsordnung die Verfügung über alle Fördermittel, die für die unterschiedlichsten Zwecke von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Sie gilt für alle Bereiche der Stadt, die Fördermittel vergeben, mit Ausnahme jener Bereiche, bei denen die Mittel auf gesetzlicher Basis bereitgestellt werden müssen.
Ergänzend zur Basis-Subventionsordnung legen die für die Vergabe von Fördermitteln zuständigen Fachbereiche Förderkriterien in sogenannten
Bereichs-Subventionsordnungen fest. Die Bereichs-Subventionsordnung Natur- und Umweltschutz wurde im Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz am 20.11.2023 beschlossen und regelt die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach im Bereich Natur- und Umweltschutz.