Gibt es zusätzlich zu den Sozialleistungen der Stadt Villach auch noch weitere sozialen Unterstützungsmöglichkeiten?
Ja, die gibt es. Zusätzlich zu den Sozialleistungen der Stadt Villach haben Sie noch folgende Möglichkeiten von sozialen Unterstützungsmöglichkeiten:
Ausweis für Menschen mit Behinderung
Der Behindertenausweis (Behindertenpass) ist ein Lichtbildausweis und dient zum Nachweis der Behinderung, z.B. bei Ämtern, Versicherungen oder bei Inanspruchnahme von Ermäßigungen für Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Österreich wie im Ausland.
ANTRÄGE:
Sozialministeriumservice Kärnten
Kumpfgasse 23-25, 9010 Klagenfurt
www.sozialministeriumservice.at/site/Behindertenpass
oder über den ÖZIV:
Österreichischer Zivilinvalidenverband Villach
Gerbergasse 32, 9500 Villach
www.oeziv-kaernten.at
Befreiung von der Rezeptgebühr
Anträge
Bei Ihrer zuständigen Krankenkasse kann ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung, der gleichzeitig als Antrag auf Befreiung von der Krankenscheingebühr gilt, eingebracht werden.
Details dazu finden Sie auf dem Portal der österreichsichen Sozialversicherungsträger
Familienzuschuss
Familienfördernde Maßnahme des Landes
Der Familienzuschuss ist nach dem Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes bei der Familienförderstelle des Landes Kärnten zu beantragen und kann bei zutreffen der Voraussetzungen bis zum 10. Lebensjahr gewährt werden.
Weitere Informationen und Antragstellung
Gebührenbefreiung
Ein Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten (ehemals Telefonbefreiung) kann bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit gestellt werden.
Weitere Informationen und Antragstellung:
https://www.gis.at/befreien/
Service-Hotline zum Ortstarif:
T 0810 001 080
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine familienfördernde Maßnahme des Bundes.
Anträge und Anfragen:
Kärntner Gebietskrankenkasse
Zeidler-von-Görz-Straße 3, 9500 Villach
T +43(0)50 5855-4400
E villach@kgkk.at
Weitere Informationen und Antragstellung
Pensionsangelegenheiten
Informationen und Antragsformulare zu den verschiedenen Pensionsansuchen finden Sie bei den folgenden Sozialversicherungsträgern:
- Pensionsversicherungsanstalt (PVA): www.pensionsversicherung.at (Sprechtage der PVA finden jeden Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 13 Uhr in der Gebietskrankenkasse, Zeidler-von-Görz-Straße 3, 9500 Villach statt)
- Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA): www.bva.at
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA): esv-sva.sozvers.at/
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB): www.svb.at
- Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau: www.vaeb.at
Pflege
Weitere Informationen
Pflegegeld
Pflegegeldanträge sind bei der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt einzubringen.
- Pensionsversicherungsanstalt (PVA): www.pensionsversicherung.at (Sprechtage der PVA finden jeden Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 13 Uhr in der Gebietskrankenkasse, Zeidler-von-Görz-Straße 3, 9500 Villach statt)
- Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA): www.bva.at
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA): esv-sva.sozvers.at/
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB): www.svb.at
- Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau: www.vaeb.at
Unterstützung für Zivildienstleistende und Zivildiener
Zivildienstleistende und Zivildiener haben Anspruch auf
- Familienunterhalt und Partnerunterhalt
- Wohnkostenbeihilfe
Die Anträge können an das Heerespersonalamt, Roßauer Lände 1, 1090 Wien, T +43(0)50201 - 0 - (Formular www.bundesheer.at/formular) eingebracht werden.
Nach Prüfung (Einkommensnachweise, Mietvertrag, Einzahlungsbelege von Mieten usw.) erfolgt die Berechnung und Bescheiderledigung.
Wohnbeihilfe
Das Land unterstützt als Träger von Privatrechten, abhängig von der jeweiligen finanziellen Leistungskraft einer Person bzw. einer Haushaltsgemeinschaft, sowohl Mieter:innen wie auch Eigenheimbesitzer:innen bei der Inanspruchnahme und Erhaltung von Wohnraum durch eine sozial gestaffelte Wohnbeihilfe einschließlich einer Beihilfe zu den Betriebskosten und den Heizkosten oder einer sozial gestaffelten Betriebskostenunterstützung einschließlich einer Unterstützung bei den Heizkosten.
Nähere Auskünfte:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
T 050 536-31160 | E abt11.wohnbeihilfe@ktn.gv.at
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