Gewährung eines rückzahlbaren Darlehens für Kautionen bzw. Finanzierungsbeiträge bei Abschluss eines Mietvertrages
Diese Richtlinie gilt für die Anmietung von
- Mietwohnungen am privaten Wohnungsmarkt,
- Mietwohnungen von gemeinnützigen und sonstigen Bauvereinigungen,
- Mietwohnungen der Stadt Villach
im Gemeindegebiet der Stadt Villach mit einer Mindestmietdauer von 3 Jahren zur ausschließlichen Hauptwohnsitzbegründung.
Gefördert werden 50 % vom Kautions- und/oder Finanzierungsbetrag (das sind Baukosten- und/oder Grundkostenbeitrag) laut Mietvertrag, höchstens jedoch Euro 1.500,-. Die Förderung erfolgt durch Vergabe eines zinsenlosen Darlehens mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten.
Die Rückzahlung erfolgt ab dem 4. Monat nach Auszahlung des Kautionsbeitrages in gleichen Monatsraten von mind. Euro 30,- über eine Laufzeit von maximal 33 Monaten mittels Einzugsermächtigung zugunsten der Stadt Villach.
Die Antragstellung hat grundsätzlich vor Abschluss des Mietvertrages bzw. spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Abschluss des Mietvertrages zu erfolgen.
Weitere Informationen und Antragsformular